Impressum
Vorweg: Braucht diese Seite ein Impressum?
Ja, und anders als in der ersten Fassung ist daran nichts mehr zu diskutieren.
§ 5 DDG — das Digitale-Dienste-Gesetz, seit dem 14.05.2024 an der Stelle des alten § 5 TMG — verlangt die Anbieterkennzeichnung für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. In der ersten Fassung stand hier eine längere Abwägung, ob eine privat gepflegte Senderliste darunter fällt. Diese Abwägung ist gegenstandslos. Betreiberin ist eine Kapitalgesellschaft — eine Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming. Was eine Gesellschaft im Netz anbietet, ist geschäftsmäßig. Es kommt nicht darauf an, ob mit dieser Seite Geld verdient wird; „geschäftsmäßig" heißt „auf Dauer angelegt und planmäßig", nicht „mit Gewinn".
§ 18 Abs. 1 MStV gilt daneben weiter und verlangt dasselbe für alle Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Beide Vorschriften greifen, und sie greifen unabhängig voneinander.
Gilt deutsches Recht überhaupt, wenn die Betreiberin in Wyoming sitzt? Ja. Das Herkunftslandprinzip des § 3 DDG schützt nur Anbieter, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR niedergelassen sind. Eine Gesellschaft in einem Drittstaat, die ihren Dienst auf Deutschland ausrichtet, kann sich darauf nicht berufen — für sie gilt deutsches Recht ohne diesen Schild. Und ausgerichtet ist der Dienst hier eindeutig: deutschsprachige Oberfläche, deutschsprachige Rechtstexte, eine deutsche Service-Hotline. Dasselbe gilt für den MStV.
Ergebnis: Ein Impressum ist Pflicht, und es muss die Angaben einer Gesellschaft enthalten — nicht die einer Person. Das sind mehr Angaben als zuvor: Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Register.
Der Text, so wie er auf die Seite gehört
Anbieterin
Infosys Consulting LLC 30 N Gould St, Suite N Sheridan, WY 82801 United States of America
Rechtsform: Limited Liability Company (LLC) nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming.
Vertretungsberechtigt: [Vor- und Nachname der vertretungsberechtigten Person — siehe HINWEISE.md, Punkt 3]
US-Steuernummer (Employer Identification Number): 88-2269126
Eintragung: Wyoming Secretary of State, Filing-ID [einzutragen — siehe HINWEISE.md, Punkt 4]
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG besteht nicht. Die oben genannte EIN ist eine US-Steuernummer und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; sie steht hier zur Identifizierung der Gesellschaft und nicht als Angabe nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG.
Keine Eintragung in ein deutsches Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister. Keine Zulassung und keine berufsrechtliche Aufsicht — das Angebot ist nicht erlaubnispflichtig. Keine Kammerzugehörigkeit.
Kontakt
| Weg | Adresse |
|---|---|
| hello@infosys-consult.com | |
| Telefon | 0800 723 6054 (Service-Hotline Deutschland, gebührenfrei) |
Hinweis zur Erreichbarkeit aus dem Ausland: Eine deutsche 0800-Nummer ist aus anderen Ländern in der Regel nicht erreichbar. Wenn du außerhalb Deutschlands bist, schreib bitte eine E-Mail — sie wird genauso beantwortet.
Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DSGVO
Weil die Anbieterin außerhalb der EU sitzt, aber Dienste für Menschen in der EU anbietet, hat sie einen Vertreter in der Union benannt. An ihn kannst du dich in allen Fragen zum Datenschutz wenden — zusätzlich zur Anbieterin oder statt ihrer.
[Name des Vertreters — siehe HINWEISE.md, Punkt 5] Flat 4, Xuereb Court Triq ic-Cief Għajnsielem, Għawdex Malta
Wofür der Vertreter zuständig ist und wofür nicht: Er ist die Anlaufstelle für Datenschutzfragen (Art. 27 Abs. 4 DSGVO). Er ist keine allgemeine Zustellungsanschrift für sonstige Angelegenheiten, und er tritt nicht an die Stelle der Anbieterin: Rechtsbehelfe gegen die Anbieterin selbst bleiben möglich und unberührt (Art. 27 Abs. 5 DSGVO).
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
[Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort, Land]
(Ob diese Angabe nötig ist, steht weiter unten. Kurz: wahrscheinlich nicht — aber sie kostet wenig.)
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verweise auf fremde Seiten und fremde Sender
Diese Seite verweist auf die Internetseiten der Sender und startet deren Audioströme direkt in deinem Browser. Auf die Inhalte der Sender haben wir keinen Einfluss, und wir übernehmen für sie keine Verantwortung. Wenn dir bei einem Sender etwas auffällt, das hier nicht stehen sollte, schreib uns — der Sender fliegt dann aus dem Katalog.
Sendernamen, Senderlogos und Programminhalte gehören den jeweiligen Sendern. Die Beschreibungstexte im Katalog sind selbst geschrieben.
Was hier bewusst nicht steht
Kein Verweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission. Die Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt; die zugrundeliegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ist aufgehoben. Ein Verweis darauf ginge ins Leere und wäre selbst irreführend — er verspräche einen Weg, den es nicht mehr gibt.
Kein „Disclaimer", keine „Haftungsausschluss"-Absätze. Die üblichen drei Blöcke — „Haftung für Inhalte", „Haftung für Links", „Urheberrecht" — stammen aus einem Textbaustein, der seit den Neunzigern weitergereicht wird. Sie schaffen keine Haftungsfreiheit: Die Haftung regeln §§ 7 bis 10 DDG, und die gelten ohne Zutun. Was sie stattdessen tun, ist die Seite verlängern und den wichtigen Teil schwerer auffindbar machen.
Keine AGB, keine Widerrufsbelehrung, keine Preisangaben. Auf dieser Seite wird nichts verkauft und kein entgeltlicher Vertrag geschlossen. Das ändert sich in dem Moment, in dem es eine kostenpflichtige Kontostufe gibt — dann gehört hier einiges mehr hin.
Keine Angaben zum Stammkapital. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt sie nur, wenn freiwillig Angaben über das Kapital gemacht werden. Wir machen keine.
§ 18 Abs. 2 MStV: Braucht diese Seite einen „Verantwortlichen"?
Die Frage ist berechtigt, weil die Senderkärtchen im Katalog eigene redaktionelle Texte sind — geschrieben, nicht generiert, mit Haltung und Urteil („Kein anderer Sender wechselt so selbstverständlich zwischen kongolesischem Soukous, Free Jazz und Grime").
§ 18 Abs. 2 MStV verlangt einen namentlich benannten Verantwortlichen aber nur für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, „in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden". Dafür wird üblicherweise verlangt: eine publizistische Zielsetzung, Ausrichtung an Tatsachen, eine gewisse Periodizität mit Aktualitätsbezug und Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung.
Meine Einschätzung: eher nein — und daran ändert der Betreiberwechsel nichts. Ob ein Angebot journalistisch-redaktionell ist, hängt am Inhalt, nicht an der Rechtsform des Anbieters. Die Gründe, jeder nachprüfbar:
- Keine Periodizität des Inhalts. Der Katalog wird gepflegt, aber nicht nach einem Erscheinungsrhythmus veröffentlicht. Der „Tipp der Woche" sieht nach einer wöchentlichen Rubrik aus, ist aber keine:
assets/lib/wochentipp.mjswählt rechnerisch aus dem bestehenden Katalog, deterministisch aus Jahr und Kalenderwoche. Es entsteht kein neuer Text, es rotiert ein vorhandener. - Kein Aktualitätsbezug. Die Kärtchen beschreiben, was ein Sender seit Jahren tut. Sie berichten nicht über Ereignisse.
- Keine Wiedergabe von Presseinhalten. Nichts hier stammt aus einem periodischen Druckerzeugnis.
- Meinungsbildung im politischen Sinn findet nicht statt. Musikkritik ist kulturelle Wertung; die Vorschrift zielt auf presseähnliche Angebote.
Trotzdem empfehle ich, den Verantwortlichen zu nennen. Die Abwägung ist einseitig: Die Angabe kostet drei Zeilen. Fehlt sie zu Unrecht, ist das eine Ordnungswidrigkeit und ein beliebter Abmahnanlass.
Und hier wird es durch den Betreiberwechsel konkret. § 18 Abs. 2 Satz 2 MStV stellt Anforderungen an die Person: ständiger Aufenthalt in Deutschland oder der EU, mindestens 18 Jahre alt, unbeschränkt geschäftsfähig, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht verloren. Eine Gesellschaft in Wyoming erfüllt keine davon — eine Gesellschaft hat keinen Aufenthalt und kein Alter. Es muss also ein Mensch mit Aufenthalt in der EU benannt werden, und der EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist dafür nicht automatisch der richtige: Sein Auftrag betrifft den Datenschutz, nicht die inhaltliche Verantwortung.
Dasselbe gilt für § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG: Dort sind bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten zu nennen. Gemeint sind Menschen mit Namen — dieselbe Angabe, die bei einer GmbH den Geschäftsführer nennt. Deshalb steht oben ein Name und keine Abteilung.
Ändert sich der Charakter der Seite, ändert sich die Antwort. Ein Blog, regelmäßige Sendungsbesprechungen, ein Newsletter mit eigenen Beiträgen, Interviews mit Senderbetreibern — jedes davon rückt die Seite Richtung journalistisch-redaktionell. Dann ist die Angabe nicht mehr Vorsicht, sondern Pflicht, und es kommen weitere Pflichten dazu: die Sorgfaltspflichten nach § 19 MStV und der Gegendarstellungsanspruch nach § 20 MStV.
Zwei Anschriften, zwei Aufgaben
Oben stehen zwei Anschriften, und sie tun nicht dasselbe. Das ist erklärt, bevor jemand fragt.
Die Anschrift in Sheridan ist die der Anbieterin. Sie ist die Angabe, die § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt: Name und Anschrift, unter der die Anbieterin niedergelassen ist. An sie richtet sich alles, was an die Gesellschaft geht.
Die Anschrift auf Malta ist die des Vertreters nach Art. 27 DSGVO. Ihr Auftrag reicht genau so weit, wie die DSGVO reicht: Datenschutzfragen, Anfragen von Betroffenen, Anfragen von Aufsichtsbehörden. Sie ist keine zweite Anbieteranschrift und kein Ersatz für die erste — aber für alles, was mit deinen Daten zu tun hat, ist sie der kürzere Weg, und sie liegt in der EU.
Und der dritte Weg ist der schnellste: die E-Mail-Adresse und die Service-Hotline. Der EuGH hat entschieden (Rs. C-298/07, „deutsche internet versicherung"), dass neben der E-Mail-Adresse ein zweiter Weg zur schnellen und unmittelbaren Kommunikation offenstehen muss. Eine Telefonnummer erfüllt das zweifelsfrei — besser als ein Kontaktformular, das binnen einer Stunde beantwortet werden müsste.
Wo das Impressum hin muss
„Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" (§ 5 Abs. 1 DDG). In der Rechtsprechung heißt das praktisch:
- Höchstens zwei Klicks von jeder Seite aus.
- Eindeutig benannt. „Impressum" oder „Kontakt" — nicht „Über uns", nicht „Info", nicht bloß ein Symbol.
- In der Fußzeile jeder Seite, also in
index.htmlund damit in allen sieben Sprachfassungen, dieScripts/baue-sprachen.pydaraus erzeugt. - In allen sieben Sprachen erreichbar. Der Text selbst darf deutsch bleiben — die Pflicht knüpft an die Erreichbarkeit, nicht an die Übersetzung.
- Auch auf apps.iyambae.fm. Das ist ein eigener Hostname mit eigenem Dokumentenstamm (
/srv/apps, siehedeploy/nginx.conf) und damit ein eigenes Telemedium.
Stand 21.08.2026 — was davon steht: Dieser Text wird als Seite unter /recht/impressum/ ausgeliefert, erzeugt von Scripts/baue-recht.py aus der Markdown-Fassung. In der Fußzeile aller sieben Sprachseiten steht ein Verweis darauf, ausgezeichnet mit hreflang="de", weil es den Text nur auf Deutsch gibt. Die Seiten tragen noindex, follow: Ein Impressum soll auffindbar sein, wenn man es sucht, aber es ist nicht der Inhalt, über den diese Seite gefunden werden will.