Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO — iyambae.fm und apps.iyambae.fm


Verantwortliche

FeldInhalt
NameInfosys Consulting LLC
RechtsformLimited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming, USA
Anschrift30 N Gould St, Suite N, Sheridan, WY 82801, United States of America
KennungEIN 88-2269126 (US-Steuernummer, keine USt-IdNr.); Filing-ID Wyoming Secretary of State: [einzutragen]
Vertretungsberechtigt[Vor- und Nachname — „das Management" genügt hier nicht, siehe HINWEISE.md Punkt 3]
Kontakthello@infosys-consult.com; 0800 723 6054
Anwendbarkeit der DSGVOArt. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO — kein Sitz und (nach jetzigem Stand) keine Niederlassung in der Union; das Angebot richtet sich an betroffene Personen in der Union (sieben Sprachfassungen, davon fünf EU-Amtssprachen, deutschsprachige Rechtstexte, deutsche Service-Hotline)

Vertreter in der Union nach Art. 27 DSGVO

FeldInhalt
Name[einzutragen — die gelieferten Angaben nennen nur eine Anschrift; Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO verlangt Name und Kontaktdaten]
AnschriftFlat 4, Xuereb Court, Triq ic-Cief, Għajnsielem, Għawdex, Malta
Kontakt[E-Mail des Vertreters — einzutragen]
Grundlage der Benennungschriftliche Beauftragung nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO — Vorliegen und Datum dokumentieren
AufgabeAnlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in allen Fragen der Verarbeitung (Art. 27 Abs. 4 DSGVO); zusätzlich zur oder anstelle der Verantwortlichen
Eigene VerzeichnispflichtJa. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO verpflichtet „jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter". Der Vertreter muss dieses Verzeichnis führen bzw. vorhalten und auf Anforderung vorlegen können. Es ist ihm auszuhändigen und bei jeder Änderung erneut zuzuleiten — siehe HINWEISE.md, Punkt 11
Was er nicht istkein Datenschutzbeauftragter (die Rollen sind unvereinbar), keine allgemeine Zustellungsanschrift, kein Ersatz für Rechtsbehelfe gegen die Verantwortliche (Art. 27 Abs. 5 DSGVO)

Weitere Rollen

FeldInhalt
Gemeinsam Verantwortliche (Art. 26)keine. Die Verantwortliche betreibt weitere Websites; das begründet keine gemeinsame Verantwortlichkeit, sondern sind getrennte Verarbeitungstätigkeiten derselben Verantwortlichen. Daten aus iyambae.fm werden nicht mit Daten anderer Angebote der Verantwortlichen zusammengeführt — eine solche Zusammenführung wäre eine Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO und müsste hier und in der Datenschutzerklärung stehen, bevor sie stattfindet
Datenschutzbeauftragter[offen — muss vor Livegang beantwortet werden.] Für iyambae.fm allein greift Art. 37 Abs. 1 DSGVO nicht. § 38 Abs. 1 BDSG gilt über § 1 Abs. 4 BDSG auch für Verantwortliche ohne Niederlassung in der EU; seine Schwellen (20 ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigte Personen; DSFA-Pflicht; geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung) sind auf die Gesellschaft insgesamt zu beziehen, nicht auf diese Website. Siehe HINWEISE.md, Punkt 9
Zugriffsberechtigte Personen[Namen und Zahl einzutragen — HINWEISE.md, Punkt 10]

Warum die 250-Beschäftigten-Ausnahme hier nicht greift

Art. 30 Abs. 5 DSGVO nimmt Unternehmen und Einrichtungen mit weniger als 250 Beschäftigten von der Verzeichnispflicht aus.

Anders als in der ersten Fassung lässt sich die Beschäftigtenzahl hier nicht mehr mit „zwei Personen" beantworten. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten der Verantwortlichen, also der Infosys Consulting LLC insgesamt — nicht die Zahl der Menschen, die an dieser Website arbeiten. Diese Zahl ist dem Verzeichnis nicht bekannt.

Es kommt darauf aber nicht an. Die Ausnahme steht unter drei Vorbehalten, und jeder einzelne davon lässt die Pflicht wieder aufleben. Es genügt, dass einer greift:

1. Die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich. Das ist hier eindeutig und allein schon entscheidend. Zugriffsprotokolle entstehen bei jedem Seitenaufruf, automatisiert, dauerhaft, im Regelbetrieb — nicht bei Gelegenheit. Dasselbe gilt für die Speicherung auf dem Endgerät und seit dem 21.08.2026 für die Reichweitenmessung (V11), die bei jedem Senderstart auslöst. Der Europäische Datenschutzausschuss und die deutschen Aufsichtsbehörden legen „gelegentlich" eng aus: gemeint ist eine Verarbeitung, die weder regelmäßig noch dauerhaft stattfindet, sondern anlassbezogen und ausnahmsweise. Ein laufender Webdienst erfüllt das nie.

2. Die Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Ein Risiko genügt — nicht erst ein hohes. Beim geplanten Konto liegen mit Zugangsdaten, Hörverlauf und E-Mail-Adresse Daten vor, deren unbefugte Offenlegung spürbare Folgen hätte. Hinzugekommen ist mit V11 eine Verarbeitung, die zwar keine Wiedererkennung erlaubt, deren Inhalt (welcher Sender) aber inhaltlich aussagekräftig ist.

3. Besondere Kategorien nach Art. 9 oder Daten nach Art. 10. Trifft nicht zu. Die Frage stellte sich mit V11 kurzzeitig und ist beantwortet: Die Angabe, welcher Sender gestartet wurde, kann in Einzelfällen auf eine Sprachgemeinschaft, eine Herkunft oder eine Glaubensrichtung deuten. Ob daraus ein Datum nach Art. 9 wird, hängt allein daran, ob es sich einer Person zuordnen lässt. Seit dem Wegfall des Adressfeldes gibt es an diesen Meldungen nichts mehr, was auf eine Person zeigt — die Frage ist damit nicht abgewogen, sondern gegenstandslos. Siehe den Abschnitt nach V11.

Ergänzend und unabhängig davon: Art. 30 Abs. 1 verpflichtet auch den Vertreter nach Art. 27. Die Ausnahme des Abs. 5 wäre schon deshalb kein sicherer Halt.

Ergebnis: Nummer 1 greift zweifelsfrei, Nummer 2 zusätzlich. Das Verzeichnis ist zu führen. Es ist ohnehin die billigste Datenschutzmaßnahme überhaupt — es zwingt dazu, einmal aufzuschreiben, was man eigentlich tut.


Übersicht

Nr.TätigkeitStatusRechtsgrundlage
V1Auslieferung der Website, ZugriffsprotokollierungaktivArt. 6 I f
V2Auswertung der ZugriffsprotokolleaktivArt. 6 I f
V3FehlerberichteaktivArt. 6 I a; § 25 I TDDDG
V4Einbindung von Schriftarten (Google Fonts)entfallen am 21.08.2026
V5Vermittlung von Audioströmen DritteraktivArt. 6 I f
V6Speicherung auf dem Endgerätaktiv§ 25 II Nr. 2 TDDDG; Art. 6 I f
V7Abfrage der örtlichen MyRetuner-SchnittstelleaktivArt. 6 I a; § 25 I TDDDG
V8Kontaktaufnahme und BetroffenenanfragenaktivArt. 6 I c, f
V9BenutzerkontengeplantArt. 6 I b
V10Versand von TransaktionsmailsgeplantArt. 6 I b
V11Reichweitenmessung (sechs Ereignisarten)neu am 21.08.2026Art. 6 I f

V1 — Auslieferung der Website und Zugriffsprotokollierung

FeldInhalt
BezeichnungBetrieb des Webservers, Protokollierung der Zugriffe
ZweckAuslieferung der Seiten; Erkennen von Störungen und Fehlern; Erkennen von Missbrauch; Nachvollziehen der Erreichbarkeit
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse am störungsfreien Betrieb eines angebotenen Dienstes
Kategorien betroffener PersonenBesucher von iyambae.fm, www.iyambae.fm und apps.iyambae.fm — einschließlich der Rechtsseiten unter /recht/ und der Schriftdateien unter /assets/schrift/, die seit dem 21.08.2026 aus demselben Container kommen (vormals V4)
Kategorien personenbezogener Datengekürzte IP-Adresse (IPv4: letztes Oktett auf 0; IPv6: nur die ersten beiden Blöcke); Zeitstempel; HTTP-Verfahren; angefragter Pfad ohne Abfrageteil; Statuscode; übertragene Bytes; Referrer; User-Agent; Antwortdauer. Zusätzlich flüchtig im Arbeitsspeicher: die Proxy-Adresse für die Anfragedrosselung (nicht protokolliert)
Nicht erhobenvollständige IP-Adresse; Accept-Language; Hördauer; Suchbegriffe (stehen im Abfrageteil); Cookie-Inhalte; Name
Nicht protokollierte AufrufeDie Bereitschafts- und Lebendigkeitsprüfung von Azure. Sie fragte bis zum 21.08.2026 die Wurzeladresse / ab — alle 10 Sekunden je Replikat — und stand damit als gewöhnlicher Besuch im Protokoll: bei drei Replikaten rund 26 000 Zeilen am Tag, die kein Mensch war. Seither liegt sie auf /gesund mit access_log off (deploy/nginx.conf, infra/main.bicep). Alle Besuchszahlen, die vor diesem Datum aus V2 gezogen wurden, sind massiv überhöht und mit späteren nicht vergleichbar. Der Eintrag steht hier, weil ein Verzeichnis auch sagen muss, was in einem Protokoll steht, das nicht von betroffenen Personen stammt
EmpfängerMicrosoft Ireland Operations Limited (Auftragsverarbeiterin, Art. 28 DSGVO) — Azure Container Apps, Azure Monitor / Log Analytics
DrittlandübermittlungSpeicherung: nein, Region Germany West Central. Nicht auszuschließen: Zugriffe im Rahmen von Support/Fernwartung durch Microsoft-Personal außerhalb der EU — abgedeckt durch Microsofts Auftragsverarbeitungsvertrag nebst EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Zum Sitz der Verantwortlichen selbst siehe den eigenen Abschnitt „Kapitel V und der Sitz in einem Drittland" weiter unten
Löschfrist30 Tage; retentionInDays: 30 und immediatePurgeDataOn30Days: true in infra/main.bicep. Automatisch, ohne Archivstufe
TOMKürzung der IP-Adresse vor dem Schreiben (map $http_x_forwarded_for $besucher in deploy/nginx.conf); ausschließlich HTTPS; Container läuft ohne root-Rechte (nginx-unprivileged, Port 8080); Rollenrechte in Azure statt geteilter Zugangsschlüssel; Anfragedrosselung; X-Content-Type-Options: nosniff; Referrer-Policy: strict-origin-when-cross-origin
Fundstellendeploy/nginx.conf, infra/main.bicep

V2 — Auswertung der Zugriffsprotokolle

FeldInhalt
BezeichnungBetriebsauswertung („IYAMBAE — Zahlen", Azure-Arbeitsmappe)
ZweckFeststellen, ob und wie die Seite genutzt wird und wo sie klemmt: Seitenaufrufe je Tag, geschätzte Besucherzahl, Verweisquellen, Browser- und Geräteart, Abrufe des Web-App-Manifests, gemeldete Fehler, langsamste Auslieferungen. Seit dem 21.08.2026 zusätzlich die Auswertung der Senderstarts aus V11
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ausschließlich eigene Auswertung eigener Protokolle — keine Reichweitenmessung durch Dritte, kein Einsatz eines Analysedienstes, kein seitenübergreifendes Tracking
Kategorien betroffener Personenwie V1 und V11
Kategorien personenbezogener Datenausschließlich die unter V1 und V11 genannten Felder; keine zusätzliche Erhebung
EmpfängerMicrosoft (wie V1); Leserechte („Monitoring Reader") für [Namen einzutragen]
Drittlandübermittlungwie V1
Löschfristkeine eigene — die Auswertung greift live auf V1 und V11 zu und hält keine Kopie. Mit dem Ablauf der 30 Tage verschwindet die Grundlage
TOMRollenbasierter Zugriff auf Abonnementebene; ausdrücklich nur lesende Rolle; Auswertung der Ereignisse ausschließlich als Summe je Art, Sender, Regal, Filter und Sprache — keine Abfrage, die Einzelmeldungen nach Zeitfenster oder Reihenfolge zu einem Ablauf zusammenfasst; die Messzeilen tragen kein Feld, über das sie mit V1 verbunden werden könnten; „Besucher" ist eine Schätzung über gekürzte Adressen aus V1, kein Zählwert
Aussagekraft der ZahlenBesucher- und Aufrufzahlen sind erst ab dem 21.08.2026 belastbar. Bis dahin zählte die Bereitschaftsprüfung mit (siehe V1)
Fundstelleninfra/dashboard.bicep — am 21.08.2026 nachgezogen: Der frühere Satz „nicht enthalten: welcher Sender gehört wird" ist ersetzt, die sechs Ereignisarten sind dort aufgeführt, und die entfernten Felder sind mit Begründung als „BEHOBEN" vermerkt

V3 — Fehlerberichte

FeldInhalt
BezeichnungFreiwillige Übermittlung von Programmfehlern
ZweckProgrammfehler beheben, die nur auf bestimmten Geräten oder in bestimmten Browsern auftreten
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung im Dialog, der erst im Fehlerfall erscheint); § 25 Abs. 1 TDDDG für das Speichern der Entscheidung auf dem Endgerät
Kategorien betroffener PersonenBesucher, bei denen ein Programmfehler auftrat und die zugestimmt haben
Kategorien personenbezogener DatenFehlertext (max. 300 Zeichen); Aufrufliste (max. 6 Zeilen / 900 Zeichen); Quelldatei, Zeile, Spalte; Pfad ohne Abfrageteil; Katalogfassung; Zeitpunkt; Ursprung (Origin-Kopfzeile); Inhaltslänge
Nicht erhobenIP-Adresse — auch keine gekürzte: Das Protokollformat fehlerbericht enthält kein Adressfeld; Suchbegriffe; Merkliste; Hörverhalten; Eingabefeldinhalte
Mengenbegrenzunghöchstens 5 Berichte je Sitzung; jeder Fehler nur einmal (Entprellung); serverseitig 1 Anfrage/Sekunde je Adresse, Rumpf max. 8 KB
Empfängerkeine Dritten. Ziel ist der eigene Server; von dort über die Containerausgabe nach Log Analytics im eigenen Mandanten. Microsoft als Auftragsverarbeiterin wie V1
Drittlandübermittlungwie V1
Löschfrist30 Tage (derselbe Arbeitsbereich wie V1)
TOMEinwilligung vor der ersten Übermittlung; Bereinigung des Berichts im Browser vor dem Senden; Abschneiden des Abfrageteils; Längenbegrenzung; Drosselung; JSON-Maskierung im Protokollformat (escape=json), damit Berichtsinhalte nicht aus der Protokollstruktur ausbrechen können
WiderrufEinstellungsbereich in der Fußzeile jeder Seite; erscheint nur bei erteilter Einwilligung. Angeschlossen am 21.08.2026
Fundstellenassets/lib/fehlerbericht.mjs, assets/app.js (widerrufFehler), index.html (Fußzeile), deploy/nginx.conf

V4 — Einbindung von Schriftarten (Google Fonts) — entfallen am 21.08.2026

Diese Tätigkeit gibt es nicht mehr. Der Eintrag bleibt als gestrichener Posten stehen, weil ein Verzeichnis, aus dem Tätigkeiten spurlos verschwinden, seinen Zweck verfehlt: Es soll auch belegen können, was einmal galt (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Was sie war: Die fünf Schriftfamilien der Seite wurden von fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com nachgeladen. Dabei ging die vollständige, ungekürzte IP-Adresse jedes Besuchers beim Seitenaufbau an Google in die USA — ohne Zutun und ohne Einwilligung. Rechtsgrundlage war Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und diese Stütze war angreifbar: Das LG München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) für die dynamische Einbindung eine Einwilligung verlangt und Schadensersatz zugesprochen.

Was an ihre Stelle getreten ist: Die Schriftdateien liegen als woff2 unter assets/schrift/ im eigenen Container und werden über assets/schrift/schriften.css eingebunden (erzeugt von Scripts/hole-schriften.py). Ihre Auslieferung ist damit Teil von V1 und keine eigene Tätigkeit mehr — sie unterscheidet sich in nichts von der Auslieferung eines Bildes.

Wirkung auf dieses Verzeichnis: Der einzige regelmäßige, für jeden Besucher unvermeidbare Drittlandtransfer ist damit ersatzlos weggefallen. Es besteht kein Empfängerverhältnis zu Google mehr. Nachgemessen im Browser auf /de/, /ar/ und /ja/: keine Anfrage an einen fremden Host.

Übrig geblieben ist eine Pflicht, die keine des Datenschutzrechts ist: Die Schriftdateien werden jetzt selbst verbreitet. Die zugehörigen Lizenztexte gehören mit ins Repository und ins Abbild — siehe HINWEISE.md.


V5 — Vermittlung von Audioströmen Dritter

FeldInhalt
BezeichnungDirektverbindung des Endgeräts zu Senderservern
ZweckAbspielen des vom Besucher ausgewählten Radiosenders
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Erbringung der Kernfunktion; die Verbindung entsteht ausschließlich auf aktive Auswahl des Besuchers
Kategorien betroffener PersonenBesucher, die einen Sender starten
Kategorien personenbezogener Datenvollständige IP-Adresse; User-Agent; Zeitpunkt und Dauer der Verbindung; Herkunft (https://iyambae.fm) — jeweils erhoben durch den Sender, nicht durch uns
Beim Verantwortlichen entstehende Datendie Meldung nach V11 (welcher Sender gestartet wurde) — ohne Adresse, ohne Kennung, ohne Hördauer und ohne jede Zuordnung zu einer Person. Der Strom selbst berührt den eigenen Server nicht
Empfängerdie Betreiber der jeweils angewählten Sender. 146 Sender aus 31 Ländern (Stand Katalogfassung 2.1.0 vom 21.08.2026)
DrittlandübermittlungJa, und überwiegend. 44 Sender in den USA, 12 in Japan, 11 im Vereinigten Königreich, 6 in Russland, 5 in der Schweiz; weitere in Kanada, Mexiko, Peru, Kolumbien, Venezuela, Bolivien, der Ukraine, der Türkei, Aserbaidschan, Südkorea, Marokko, Ghana, Nigeria, Senegal. Nur 21 Sender stehen in Deutschland. Garantien nach Art. 46 DSGVO können nicht vorgelegt werden — es besteht kein Vertragsverhältnis zu den Sendern. Ob Kapitel V DSGVO auf eine vom Endgerät des Betroffenen selbst und auf dessen Auswahl hin aufgebaute Verbindung anzuwenden ist, ist rechtlich ungeklärt (siehe HINWEISE.md, Teil D)
Löschfristentfällt für den Strom selbst; für die Meldung nach V11 gelten 30 Tage
TOMTransparenz vor dem Klick: Das Herkunftsland steht auf jedem Senderkärtchen; alle Ströme laufen über HTTPS (146 von 146 geprüft); Referrer-Policy begrenzt die Übermittlung auf die Herkunft; der Service Worker fängt Audioanfragen ausdrücklich nicht ab und speichert sie nicht zwischen; bewusster Verzicht auf einen eigenen Weiterleitungsserver, der die Hörhistorie beim Verantwortlichen entstehen ließe
Fundstellendata/sender.json, assets/app.js (AudioEngine), sw.js

V6 — Speicherung auf dem Endgerät

FeldInhalt
BezeichnungÖrtlicher Speicher, Sprachcookie, Service Worker
ZweckMerkliste, zuletzt gehörte Sender, Hörzähler, Fehlschlagzähler, Lautstärke, Umstimmung, Sprachwahl, Einwilligungs- und Widerspruchsstände; Offline-Betrieb der Web-App
Rechtsgrundlage§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG — unbedingt erforderlich für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst; soweit personenbezogen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für hz_messung und hz_fehlerbericht gilt dasselbe: Eine Abschaltung, die nicht gespeichert würde, wäre wirkungslos. hz_messung wird nur im Fall der Ablehnung geschrieben — eine Zustimmung hinterlässt keinen Eintrag (setzeMessung() in assets/lib/messung.mjs entfernt den Schlüssel dann)
Kategorien betroffener Personenalle Besucher
Kategorien personenbezogener Datenhz_favoriten, hz_zuletzt, hz_gehoert, hz_fehlschlaege, hz_lautstaerke, hz_pitch432, hz_myretuner, hz_mr_zustand, hz_fehlerbericht, hz_messung, hz_sprache (örtlicher Speicher); Cookie hz_sprache (Sprachkürzel, Laufzeit 1 Jahr, SameSite=Lax, path=/); Zwischenspeicher des Service Workers (eigene Programmdateien, Sprachdateien, Symbole, Senderlogos, Senderliste, eigene Schriftdateien)
Empfängerkeine. Nichts davon wird an den Server übertragen — auch nicht für V11, die keinen dieser Schlüssel ausliest. Ausnahme: Das Sprachcookie wird mit jeder Anfrage mitgesendet, weil der Server die Sprachweiche stellen muss — protokolliert wird es nicht (V1 hat kein Cookie-Feld)
Drittlandübermittlungnein
LöschfristCookie: 1 Jahr. Örtlicher Speicher und Zwischenspeicher: unbefristet, jederzeit vom Nutzer über die Browsereinstellungen löschbar. Alter Zwischenspeicher wird bei jeder neuen Fassung des Service Workers automatisch entfernt (SW_VERSION)
TOMKein Wiedererkennungsmerkmal im Cookie (nur ein Sprachkürzel); SameSite=Lax; Audioströme werden nicht zwischengespeichert; die Wurzeladresse / steht bewusst nicht im Zwischenspeicher, damit keine Sprachentscheidung einfriert
Fundstellenassets/app.js (SCHLUESSEL), assets/lib/sprache.mjs, sw.js

V7 — Abfrage der örtlichen MyRetuner-Schnittstelle

FeldInhalt
BezeichnungErkennung einer auf dem Endgerät laufenden Anwendung
ZweckFeststellen, ob MyRetuner läuft, um die eigene, ungenauere Umstimmung im Browser abzuschalten und die gemessene Stimmung anzuzeigen
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Klick auf „Ich habe MyRetuner"); § 25 Abs. 1 TDDDG für den Zugriff auf Informationen im Endgerät
Kategorien betroffener PersonenBesucher, die MyRetuner installiert haben und die Abfrage freigeschaltet haben
Kategorien personenbezogener DatenLaufzustand der Anwendung; eingestellte Zielstimmung; gemessene Ausgangsstimmung; Vertrauenswert der Messung. Auf dem Endgerät gespeichert: hz_mr_zustand (einer von drei Werten)
Empfängerkeine. Die Anfrage geht an http://127.0.0.1:47432/status, also an das Gerät des Besuchers selbst, und verlässt es nicht. Es wird nichts an den Server übertragen
Drittlandübermittlungnein
Löschfristkeine Speicherung beim Verantwortlichen. Auf dem Endgerät bis zum Löschen der Websitedaten
TOMKeine automatische Abfrage vor Freischaltung; doppelte Zustimmung (Browserberechtigung und Nachfrage der Anwendung selbst); Zeitlimit 500 ms, damit die Seite nicht hängt; jede Fehlerantwort wird gleich behandelt („nicht installiert"), damit kein Ausspähkanal entsteht
WiderrufEinstellungsbereich in der Fußzeile — mit V11 zusammen eingerichtet
Fundstellenassets/lib/myretuner.mjs, assets/app.js (starteMyRetunerErkennung)

V8 — Kontaktaufnahme und Betroffenenanfragen

FeldInhalt
BezeichnungE-Mail-Verkehr mit Besuchern, Bearbeitung von Anfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO — eingehend sowohl bei der Verantwortlichen als auch beim Vertreter nach Art. 27
ZweckAnfragen beantworten; gesetzliche Pflichten aus Kapitel III DSGVO erfüllen; Hinweise auf Probleme im Katalog entgegennehmen
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung zur Beantwortung von Betroffenenanfragen); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für sonstige Korrespondenz
Kategorien betroffener PersonenPersonen, die schreiben
Kategorien personenbezogener DatenE-Mail-Adresse; Name, soweit angegeben; Inhalt der Nachricht; ggf. Angaben zur Identitätsprüfung bei Auskunftsverlangen
EmpfängerAnbieter des Postfachs hello@infosys-consult.com — [einzutragen, HINWEISE.md]; Anbieter des Postfachs des EU-Vertreters — [einzutragen]; Auftragsverarbeitungsvertrag mit beiden erforderlich
Drittlandübermittlung[abhängig von den Anbietern — einzutragen. Achtung: Liegt das Postfach bei einem US-Anbieter, ist das eine echte Drittlandübermittlung und braucht eine Grundlage nach Kapitel V — anders als der bloße Sitz der Verantwortlichen]
LöschfristBearbeitete Anfragen werden nach [X Monaten] gelöscht. Für den Nachweis der Erfüllung von Betroffenenrechten ist eine Aufbewahrung von bis zu drei Jahren (Regelverjährung) vertretbar — festzulegen und hier einzutragen
TOMZugriff nur durch die benannten Personen; Identitätsprüfung bei Auskunfts- und Löschverlangen im Zweifel über die im Konto hinterlegte Adresse; abgestimmter Weg zwischen Vertreter und Verantwortlicher, damit eine beim Vertreter eingehende Anfrage die Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO (ein Monat) nicht verstreichen lässt

V9 — Benutzerkonten (geplant, noch nicht in Betrieb)

FeldInhalt
BezeichnungKonto, Anmeldung, Abgleich von Merkliste und Hörverlauf
ZweckFührung des Kontos; Authentifizierung; geräteübergreifender Abgleich von Merkliste und Hörverlauf; Abwehr von Missbrauch bei der Anmeldung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Erfüllung des Nutzungsvertrags. Ausdrücklich nicht Einwilligung. Für Anmeldedrosselung und Missbrauchsabwehr Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorien betroffener Personenregistrierte Nutzer
Kategorien personenbezogener DatenKontokennung; E-Mail-Adresse (Klartext in der Kontotabelle, als SHA-256-Abdruck in der Zuordnungstabelle); Passwort ausschließlich als Hash; Anbieterkennung (sub) bei Google-/Apple-Anmeldung; öffentlicher Passkey-Schlüssel nebst Zähler und Flags; Merkliste; Hörverlauf (Zähler je Sender, zuletzt Gehörtes); Anlagedatum und Datum des letzten Besuchs (nur Datum, keine Uhrzeit); Sitzungen und Einmalcodes nur als SHA-256-Abdruck mit Ablaufdatum
EmpfängerMicrosoft Ireland Operations Limited (Azure Table Storage, Auftragsverarbeiterin); bei sozialer Anmeldung: Google Ireland Limited / Google LLC bzw. Apple Inc. / Apple Distribution International; lesender Zugriff der benannten Personen
DrittlandübermittlungSpeicherung: nein — Germany West Central, Standard_LRS (drei Kopien in einem Rechenzentrum, bewusst keine geografische Spiegelung). Bei Google-/Apple-Anmeldung: USA, gestützt auf den Angemessenheitsbeschluss vom 10.07.2023, soweit der Anbieter zertifiziert ist — vor Livegang zu prüfen
LöschfristenSitzungen und Einmalcodes: mit Ablauf des Ablaufdatums, durchgesetzt beim nächsten Zugriff und zusätzlich durch einen Räumdurchgang alle 24 Stunden. Konto: bis zur Löschung durch den Nutzer (DELETE /api/konto, entfernt Merkliste, Verlauf, Sitzungen, Kennungen und den Eintrag in der Zuordnungstabelle in einem Vorgang). Inaktive Konten: Frist noch festzulegen. Grabsteine gelöschter Einträge: Parameter grabsteinTage, Vorgabe 90 Tage — Wirkung noch zu klären
TOMKontozugangsschlüssel des Speicherkontos abgeschaltet (allowSharedKeyAccess: false) — Zugriff ausschließlich über verwaltete Identität, es existiert keine Verbindungszeichenfolge, die abfließen könnte; TLS mindestens 1.2, ausschließlich HTTPS; kein öffentlicher Blobzugriff, keine mandantenübergreifende Replikation; Rollentrennung: die Anwendung schreibt, die Verwalter lesen nur; alle Daten eines Kontos in einer Partition, damit die Löschung nach Art. 17 DSGVO vollständig und in einem Vorgang gelingt; Sitzungsgeheimnisse nur als Abdruck gespeichert; Anmeldedrosselung 5 Versuche je Minute und Adresse; no-store für alle /api/-Antworten; Service Worker speichert /api/-Antworten nicht zwischen
Vor Inbetriebnahme offenContent-Security-Policy fehlt (im Quelltext vermerkt); ACS-Rollenkennung nicht belegt; Löschfristen (siehe oben); Zugriffskonzept innerhalb der Gesellschaft (HINWEISE.md, Punkt 10)
Fundstelleninfra/konto.bicep.entwurf

V10 — Versand von Transaktionsmails (geplant, noch nicht in Betrieb)

FeldInhalt
BezeichnungBestätigungs- und Anmeldemails über Azure Communication Services
ZweckBestätigung der E-Mail-Adresse; Zustellung von Einmalcodes zur Anmeldung; Mitteilungen, die den Vertrag betreffen (z. B. Bestätigung einer Kontolöschung)
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Kategorien betroffener Personenregistrierte Nutzer und Personen, die eine Registrierung beginnen
Kategorien personenbezogener DatenE-Mail-Adresse; Zeitpunkt; Zustellstatus; Inhalt der Nachricht (Einmalcode bzw. Bestätigungslink)
EmpfängerMicrosoft Ireland Operations Limited (Azure Communication Services, Auftragsverarbeiterin); der E-Mail-Anbieter des Empfängers
DrittlandübermittlungDatenhaltung auf die Geografie „Germany" eingestellt (dataLocation: 'Germany'). Einschränkung, die dokumentiert gehört: Microsoft sagt für ruhende Daten den Verbleib in der Geografie zu, behält sich aber Übertragung und Verarbeitung in anderen Geografien vor. Die Zusage betrifft die Ruhelage, nicht jeden Verarbeitungsschritt
LöschfristZustellprotokolle nach Vorgabe des Dienstes; im eigenen Bestand entsteht keine Kopie der Nachricht. [Aufbewahrungsdauer der ACS-Zustellprotokolle vor Livegang nachschlagen und hier eintragen.]
TOMÖffnungs- und Klickverfolgung abgeschaltet (userEngagementTracking: 'Disabled') — keine Zählpixel, keine umgeschriebenen Verweise; eigene Absenderdomäne mail.iyambae.fm mit SPF und DKIM, getrennt vom Apex, damit ein harter SPF-Eintrag nicht die übrige Post der Domain sperrt; Zugriff über verwaltete Identität statt Verbindungszeichenfolge (abhängig davon, dass die ACS-Rollenkennung nachgetragen wird — sonst Rückfall auf ein Geheimnis, dessen Rotation dann zu regeln ist)
Fundstelleninfra/konto.bicep.entwurf

V11 — Reichweitenmessung (neu am 21.08.2026)

FeldInhalt
BezeichnungEigene Zählung der Benutzung — ohne Adresse, ohne Kennung
ZweckPflege des Katalogs: welche Sender und Regale werden benutzt, welche nie; welche Filter greifen und welche ins Leere laufen; wird überhaupt gesucht; welche Sprachfassungen werden verwendet (u. a. als Grundlage für die Reihenfolge der Übersetzungen); wie oft die App wirklich eingebaut wird. Keine Werbung, keine Personalisierung, keine Weitergabe
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Berechtigtes Interesse: ein gepflegter, funktionierender Katalog. Abwägung: keine Adresse, keine Wiedererkennung, kein Profil, kein Dritter, keine Zusammenführung, Löschung nach 30 Tagen, jederzeitige Abschaltung mit einem Klick. § 25 TDDDG greift nicht — es wird nichts auf dem Endgerät gespeichert und nichts dort Gespeichertes ausgelesen; die Meldung besteht aus dem, was der Nutzer im selben Augenblick selbst ausgelöst hat. Die Ausnahme des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG wird für diese Tätigkeit nicht benötigt und deshalb auch nicht bemüht
Gemeldete Ereignisseabschließende Erlaubnisliste in assets/lib/messung.mjs: start (Senderkennung), regal (Regalkennung), filter (Achse, Wert, Trefferzahl), suche (nur, dass gesucht wurde — einmal je Suche, beim ersten Zeichen), sprache (Zielsprache des Wechsels), installiert (vollzogener Einbau, ausgelöst durch appinstalled)
Kategorien betroffener PersonenBesucher, die eine dieser Handlungen ausführen
Kategorien personenbezogener DatenEreignisart; Sprachfassung (aus dem Pfad der aufgerufenen Seite, nicht aus Cookie oder örtlichem Speicher); die zur Art gehörenden Felder; Zeitstempel. Die Protokollzeile hat genau drei Felder: art, zeit, ereignis (log_format messung in deploy/nginx.conf)
Nicht erhobenIP-Adresse — auch keine gekürzte; jede Form von Kennung, auch keine zufällige, keine Sitzungs- und keine kurzlebige; Accept-Language; Hördauer; Reihenfolge der Senderwechsel; Suchbegriffe; Inhalte des örtlichen Speichers; die Trefferzahl der Achse „gemerkte"
Empfängerkeine Dritten. Ziel ist der eigene Server; von dort über die Containerausgabe nach Log Analytics im eigenen Mandanten. Microsoft als Auftragsverarbeiterin wie V1
Drittlandübermittlungwie V1
Löschfrist30 Tage (derselbe Arbeitsbereich wie V1). Danach bestehen nur noch Summen ohne Einzelzeilen
WiderspruchSchalter im Einstellungsbereich der Fußzeile; Art. 21 Abs. 1 DSGVO, ohne Begründung und ohne Nachricht an den Verantwortlichen. Wirkt im Browser vor dem Absenden. Gespeichert wird nur die Ablehnung (hz_messung, V6); wer die Messung anlässt, hinterlässt keinen Eintrag
TOMKein Adressfeld im Protokollformat; kein Kennungsfeld; kein Sprachfeld auf Serverseite (ausdrücklich nicht $sprache, weil diese Variable zuerst $cookie_hz_sprache liest); abschließende Erlaubnisliste der Ereignisarten und der je Art zulässigen Felder im Browser; Meldung der Suche nur einmal je Suche statt je Tastendruck; Auswertung ausschließlich als Summe (V2); Drosselung 10 Anfragen/s je Adresse (nur im Arbeitsspeicher, nicht protokolliert); Rumpfgröße auf 1 KB begrenzt; escape=json im Protokollformat, damit Meldungsinhalte nicht aus der Protokollstruktur ausbrechen
Fundstellenassets/lib/messung.mjs, assets/app.js, assets/lib/sprache.mjs, deploy/nginx.conf (log_format messung, location = /messung), infra/dashboard.bicep

Warum an dieser Tätigkeit kein Adressfeld hängt

Der erste Entwurf dieses Verzeichnisses führte hier unter „Erkennbare Restfrage" die Empfehlung, das Adressfeld zu streichen. Die Empfehlung ist umgesetzt; die Restfrage ist damit beantwortet. Der Eintrag bleibt stehen, weil die Begründung auch die künftige Pflege bindet.

Zwei Gründe, und der zweite ist der schwerere:

  1. Der Inhalt ist aussagekräftiger als ein Pfad. Welcher Sender gestartet wurde, kann auf eine Sprachgemeinschaft, eine Herkunft, in Einzelfällen auf eine Glaubensrichtung deuten — im Katalog stehen Sender in Twi, Ukrainisch, Aserbaidschanisch und Türkisch. Neben einer gekürzten Adresse und einem Zeitstempel wäre das ein Datum, über das man diskutieren müsste. Ohne Adressfeld entsteht es nicht, und die Frage nach Art. 9 DSGVO stellt sich nicht mehr.
  2. Mess- und Zugriffszeilen liegen in derselben Tabelle. Ein gemeinsames Adressfeld hätte beide verbindbar gemacht: Zwei Zeilen Abfragesprache, und an jedem gemeldeten Ereignis hinge die volle Browserkennung und die Verweisquelle aus V1. Die Messung hätte keine eigene Kennung gebraucht — sie hätte eine geerbt. Das ist der Punkt, an dem eine für sich harmlose Angabe durch bloße Nachbarschaft gefährlich wird, und er gehört in ein Verzeichnis, weil er beim nächsten Feld wieder gilt.

Was dadurch an Auswertung verlorengeht: nichts. Die Bezugsgröße für die Startquote kommt aus V1, die Ereignisse sind eine reine Zählung. Es gibt keine Abfrage, die verschiedene Besucher zählt.

Und derselbe Gedanke trägt die Sprachangabe. Ein serverseitiges Sprachfeld hätte $sprache benutzt; diese Variable liest zuerst $cookie_hz_sprache. Das Cookie ist für die Sprachweiche (V6; datenschutz.md Abschnitt 10) unbedingt erforderlich und deshalb nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einwilligungsfrei — für eine Messung wäre es ein zweiter Zweck, und dafür trägt die Ausnahme nicht. Es auszulesen wäre ein Zugriff auf Informationen im Endgerät und würde eine Einwilligung auslösen. Deshalb liefert der Browser das Kürzel selbst, gewonnen aus dem Pfad der aufgerufenen Seite.

Ein Restposten, der der Vollständigkeit halber hierher gehört: sprache() in assets/lib/sprache.mjs prüft der Reihe nach data-sprache am <html>-Element (vom Erzeuger aus dem Pfad gesetzt), den ersten Pfadabschnitt, den Abfrageparameter ?sprache= — und als letzten Rückfall navigator.languages. Auf einer erzeugten Seite greift bereits die erste Quelle, der Rückfall läuft also praktisch nie. Er ist trotzdem der einzige verbliebene Weg, auf dem eine Angabe aus dem Browser statt aus der Adresse in eine Meldung geraten könnte. Wer das Modul ändert, sollte das wissen.


Kapitel V und der Sitz in einem Drittland

Dieser Abschnitt ist neu und gehört an eine Stelle, an der man ihn nicht übersieht. Er beantwortet die Frage, die sich mit dem Betreiberwechsel stellt: Ist jede Verarbeitung dieses Dienstes jetzt eine Drittlandübermittlung, weil die Verantwortliche in den USA sitzt?

Nein. Eine Übermittlung im Sinne von Kapitel V DSGVO setzt nach der Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses drei Dinge zugleich voraus: Der Exporteur unterliegt der DSGVO; er legt Daten gegenüber einem anderen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter offen; und dieser Empfänger befindet sich in einem Drittland. Daraus folgt für diesen Dienst:

Was daraus folgt und trotzdem ernst zu nehmen ist: Der Sitz im Drittland verschiebt das Risiko von Kapitel V auf Art. 32. Die Daten liegen in Deutschland, aber die entscheidende Stelle untersteht US-Recht. Die einzige Maßnahme, die dagegen wirklich etwas ausrichtet, ist Datenminimierung — Kürzung der Adresse vor dem Schreiben, kein Abfrageteil, keine Kennungen, 30 Tage. Die sind alle bereits umgesetzt und in V1, V3 und V11 dokumentiert. Das ist kein Zufall, aber es war vor dem Betreiberwechsel eine Bequemlichkeit und ist seither eine Schutzmaßnahme.


Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)

AuftragsverarbeiterLeistungOrtVertrag
Microsoft Ireland Operations LimitedAzure Container Apps, Log AnalyticsGermany West CentralMicrosoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA) nebst EU-Standardvertragsklauseln — Bezug und Fassung dokumentieren
Microsoft Ireland Operations LimitedAzure Table Storage (geplant)Germany West Centralwie oben
Microsoft Ireland Operations LimitedAzure Communication Services (geplant)Datenhaltung „Germany", Ressource globalwie oben
[Anbieter des Postfachs hello@infosys-consult.com]Postfach für Kontakt und Betroffenenanfragen[einzutragen][AV-Vertrag erforderlich]
[Anbieter des Postfachs des EU-Vertreters]Postfach für Anfragen nach Art. 27 Abs. 4Malta / [einzutragen][AV-Vertrag erforderlich]
Cloudflare, Inc.nur autoritatives DNS, kein Proxy („graue Wolke")Kein Auftragsverarbeitungsverhältnis für Besucherdaten: Ohne Proxy fließt kein Besucherverkehr über Cloudflare. Cloudflare beantwortet Namensauflösungen gegenüber den Auflösern der Zugangsanbieter, sieht dabei nicht die IP-Adresse des Besuchers. Wird der Proxy je eingeschaltet, ändert sich das grundlegend — dann läuft der gesamte Verkehr über einen US-Anbieter und braucht einen eigenen Eintrag hier und einen Absatz in der Datenschutzerklärung

Der Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist kein Auftragsverarbeiter. Er verarbeitet Daten nicht im Auftrag zu eigenen Zwecken der Verantwortlichen, sondern nimmt eine gesetzlich zugewiesene Vertretungsaufgabe wahr. Soweit er dabei Betroffenenanfragen entgegennimmt und weiterleitet, ist das in V8 erfasst.

Kein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht zu den Senderbetreibern (V5): Der Browser des Besuchers baut die Verbindung selbst auf, ein Vertrag existiert nicht. Zu Google bestand bis zum 21.08.2026 dasselbe Verhältnis für die Schriftarten — seit dem Umzug der Schriften auf den eigenen Server besteht es nicht mehr (V4).


Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

Datenminimierung — seit dem Betreiberwechsel nicht nur Sparsamkeit, sondern die tragende Schutzmaßnahme gegen den Zugriff aus einem Drittland (siehe oben):

Integrität und Verfügbarkeit

Erkennbare Lücken — sie gehören in ein ehrliches Verzeichnis


Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Weiterhin nicht erforderlich — auch nach Hinzukommen von V11.

Die erste Fassung nannte als Auslöser für eine Neuprüfung ausdrücklich, „wenn eine Werbe- oder Reichweitenmessung hinzukommt". Sie ist hinzugekommen, also ist die Prüfung fällig, und sie fällt so aus:

Art. 35 Abs. 1 verlangt eine Folgenabschätzung bei voraussichtlich hohem Risiko; Abs. 3 nennt als Regelfälle die systematische umfassende Bewertung persönlicher Aspekte, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien und die systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. V11 erfüllt keinen davon. Der Grund liegt in zwei Eigenschaften: Es gibt keine Kennung, und seit dem Wegfall des Adressfeldes auch nichts, was eine ersetzen könnte. Ohne beides entsteht keine Beobachtung einer Person, sondern eine Strichliste. Es wird nichts bewertet, nichts vorhergesagt, nichts über jemanden entschieden.

Der gedachte Auslöser zielte auf etwas anderes: auf eine Reichweitenmessung mit Wiedererkennung, wie sie üblich ist, oder auf einen Dienst eines Dritten. Beides gibt es hier nicht.

Neu zu prüfen, wenn: die Meldungen aus V11 eine Kennung oder ein Adressfeld erhalten, eine neue Ereignisart in die Erlaubnisliste von messung.mjs aufgenommen wird, Empfehlungen aus dem Hörverhalten anderer Nutzer berechnet werden, Hörverhalten ausgewertet oder an Dritte übermittelt wird, Daten aus iyambae.fm mit denen anderer Angebote der Verantwortlichen zusammengeführt werden, oder Werbung hinzukommt.


Änderungen an diesem Verzeichnis

DatumÄnderung
21.08.2026Erstfassung
21.08.2026V4 (Google Fonts) entfallen — Schriften auf den eigenen Server umgezogen, Drittlandtransfer weggefallen. V1 und V6 entsprechend nachgezogen
21.08.2026V3: Widerruf der Einwilligung an die Oberfläche angeschlossen
21.08.2026Verantwortliche berichtigt: Infosys Consulting LLC (Wyoming, USA) statt einer deutschen Privatperson; Vertreter nach Art. 27 DSGVO auf Malta aufgenommen; Anwendbarkeit über Art. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO; neuer Abschnitt „Kapitel V und der Sitz in einem Drittland"; Begründung zu Art. 30 Abs. 5 auf die neue Lage gestellt; Frage des Datenschutzbeauftragten geöffnet
21.08.2026V11 neu — Reichweitenmessung. V2, V5 und V6 nachgezogen; die Angabe „welcher Sender gehört wird, wird nicht erfasst" ist damit überholt und wurde überall berichtigt
21.08.2026Katalogzahlen auf 146 Sender aus 31 Ländern gebracht (vorher 129 aus 29); „TDDG" durchgängig zu „TDDDG" berichtigt
21.08.2026V11 nachgezogen, zweite Runde. Adressfeld aus log_format messung entfernt — die Zeile hat jetzt art, zeit, ereignis. Kein serverseitiges Sprachfeld mehr ($sprache hätte $cookie_hz_sprache gelesen); das Kürzel kommt aus dem Pfad. Trefferzahl der Achse „gemerkte" entfällt. Drei bis dahin tote Ereignisarten (suche, sprache, installiert) sind verdrahtet und hier aufgenommen. Der Posten „Erkennbare Restfrage" ist erledigt und durch die Begründung ersetzt
21.08.2026V1: Bereitschaftsprüfung von / auf /gesund verlegt und aus der Protokollierung genommen. Zuvor rund 26 000 nicht von Menschen stammende Zeilen am Tag. V2 um einen Hinweis zur Aussagekraft der Zahlen ergänzt

Stand: 21.08.2026 · Nächste Durchsicht: [Datum eintragen, spätestens in einem Jahr] · Geführt von: [Name] · Beim Vertreter nach Art. 27 hinterlegt am: [Datum]