Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO — iyambae.fm und apps.iyambae.fm
Verantwortliche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Name | Infosys Consulting LLC |
| Rechtsform | Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming, USA |
| Anschrift | 30 N Gould St, Suite N, Sheridan, WY 82801, United States of America |
| Kennung | EIN 88-2269126 (US-Steuernummer, keine USt-IdNr.); Filing-ID Wyoming Secretary of State: [einzutragen] |
| Vertretungsberechtigt | [Vor- und Nachname — „das Management" genügt hier nicht, siehe HINWEISE.md Punkt 3] |
| Kontakt | hello@infosys-consult.com; 0800 723 6054 |
| Anwendbarkeit der DSGVO | Art. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO — kein Sitz und (nach jetzigem Stand) keine Niederlassung in der Union; das Angebot richtet sich an betroffene Personen in der Union (sieben Sprachfassungen, davon fünf EU-Amtssprachen, deutschsprachige Rechtstexte, deutsche Service-Hotline) |
Vertreter in der Union nach Art. 27 DSGVO
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Name | [einzutragen — die gelieferten Angaben nennen nur eine Anschrift; Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO verlangt Name und Kontaktdaten] |
| Anschrift | Flat 4, Xuereb Court, Triq ic-Cief, Għajnsielem, Għawdex, Malta |
| Kontakt | [E-Mail des Vertreters — einzutragen] |
| Grundlage der Benennung | schriftliche Beauftragung nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO — Vorliegen und Datum dokumentieren |
| Aufgabe | Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in allen Fragen der Verarbeitung (Art. 27 Abs. 4 DSGVO); zusätzlich zur oder anstelle der Verantwortlichen |
| Eigene Verzeichnispflicht | Ja. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO verpflichtet „jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter". Der Vertreter muss dieses Verzeichnis führen bzw. vorhalten und auf Anforderung vorlegen können. Es ist ihm auszuhändigen und bei jeder Änderung erneut zuzuleiten — siehe HINWEISE.md, Punkt 11 |
| Was er nicht ist | kein Datenschutzbeauftragter (die Rollen sind unvereinbar), keine allgemeine Zustellungsanschrift, kein Ersatz für Rechtsbehelfe gegen die Verantwortliche (Art. 27 Abs. 5 DSGVO) |
Weitere Rollen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Gemeinsam Verantwortliche (Art. 26) | keine. Die Verantwortliche betreibt weitere Websites; das begründet keine gemeinsame Verantwortlichkeit, sondern sind getrennte Verarbeitungstätigkeiten derselben Verantwortlichen. Daten aus iyambae.fm werden nicht mit Daten anderer Angebote der Verantwortlichen zusammengeführt — eine solche Zusammenführung wäre eine Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO und müsste hier und in der Datenschutzerklärung stehen, bevor sie stattfindet |
| Datenschutzbeauftragter | [offen — muss vor Livegang beantwortet werden.] Für iyambae.fm allein greift Art. 37 Abs. 1 DSGVO nicht. § 38 Abs. 1 BDSG gilt über § 1 Abs. 4 BDSG auch für Verantwortliche ohne Niederlassung in der EU; seine Schwellen (20 ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigte Personen; DSFA-Pflicht; geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung) sind auf die Gesellschaft insgesamt zu beziehen, nicht auf diese Website. Siehe HINWEISE.md, Punkt 9 |
| Zugriffsberechtigte Personen | [Namen und Zahl einzutragen — HINWEISE.md, Punkt 10] |
Warum die 250-Beschäftigten-Ausnahme hier nicht greift
Art. 30 Abs. 5 DSGVO nimmt Unternehmen und Einrichtungen mit weniger als 250 Beschäftigten von der Verzeichnispflicht aus.
Anders als in der ersten Fassung lässt sich die Beschäftigtenzahl hier nicht mehr mit „zwei Personen" beantworten. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten der Verantwortlichen, also der Infosys Consulting LLC insgesamt — nicht die Zahl der Menschen, die an dieser Website arbeiten. Diese Zahl ist dem Verzeichnis nicht bekannt.
Es kommt darauf aber nicht an. Die Ausnahme steht unter drei Vorbehalten, und jeder einzelne davon lässt die Pflicht wieder aufleben. Es genügt, dass einer greift:
1. Die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich. Das ist hier eindeutig und allein schon entscheidend. Zugriffsprotokolle entstehen bei jedem Seitenaufruf, automatisiert, dauerhaft, im Regelbetrieb — nicht bei Gelegenheit. Dasselbe gilt für die Speicherung auf dem Endgerät und seit dem 21.08.2026 für die Reichweitenmessung (V11), die bei jedem Senderstart auslöst. Der Europäische Datenschutzausschuss und die deutschen Aufsichtsbehörden legen „gelegentlich" eng aus: gemeint ist eine Verarbeitung, die weder regelmäßig noch dauerhaft stattfindet, sondern anlassbezogen und ausnahmsweise. Ein laufender Webdienst erfüllt das nie.
2. Die Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Ein Risiko genügt — nicht erst ein hohes. Beim geplanten Konto liegen mit Zugangsdaten, Hörverlauf und E-Mail-Adresse Daten vor, deren unbefugte Offenlegung spürbare Folgen hätte. Hinzugekommen ist mit V11 eine Verarbeitung, die zwar keine Wiedererkennung erlaubt, deren Inhalt (welcher Sender) aber inhaltlich aussagekräftig ist.
3. Besondere Kategorien nach Art. 9 oder Daten nach Art. 10. Trifft nicht zu. Die Frage stellte sich mit V11 kurzzeitig und ist beantwortet: Die Angabe, welcher Sender gestartet wurde, kann in Einzelfällen auf eine Sprachgemeinschaft, eine Herkunft oder eine Glaubensrichtung deuten. Ob daraus ein Datum nach Art. 9 wird, hängt allein daran, ob es sich einer Person zuordnen lässt. Seit dem Wegfall des Adressfeldes gibt es an diesen Meldungen nichts mehr, was auf eine Person zeigt — die Frage ist damit nicht abgewogen, sondern gegenstandslos. Siehe den Abschnitt nach V11.
Ergänzend und unabhängig davon: Art. 30 Abs. 1 verpflichtet auch den Vertreter nach Art. 27. Die Ausnahme des Abs. 5 wäre schon deshalb kein sicherer Halt.
Ergebnis: Nummer 1 greift zweifelsfrei, Nummer 2 zusätzlich. Das Verzeichnis ist zu führen. Es ist ohnehin die billigste Datenschutzmaßnahme überhaupt — es zwingt dazu, einmal aufzuschreiben, was man eigentlich tut.
Übersicht
| Nr. | Tätigkeit | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| V1 | Auslieferung der Website, Zugriffsprotokollierung | aktiv | Art. 6 I f |
| V2 | Auswertung der Zugriffsprotokolle | aktiv | Art. 6 I f |
| V3 | Fehlerberichte | aktiv | Art. 6 I a; § 25 I TDDDG |
| V4 | Einbindung von Schriftarten (Google Fonts) | entfallen am 21.08.2026 | — |
| V5 | Vermittlung von Audioströmen Dritter | aktiv | Art. 6 I f |
| V6 | Speicherung auf dem Endgerät | aktiv | § 25 II Nr. 2 TDDDG; Art. 6 I f |
| V7 | Abfrage der örtlichen MyRetuner-Schnittstelle | aktiv | Art. 6 I a; § 25 I TDDDG |
| V8 | Kontaktaufnahme und Betroffenenanfragen | aktiv | Art. 6 I c, f |
| V9 | Benutzerkonten | geplant | Art. 6 I b |
| V10 | Versand von Transaktionsmails | geplant | Art. 6 I b |
| V11 | Reichweitenmessung (sechs Ereignisarten) | neu am 21.08.2026 | Art. 6 I f |
V1 — Auslieferung der Website und Zugriffsprotokollierung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Betrieb des Webservers, Protokollierung der Zugriffe |
| Zweck | Auslieferung der Seiten; Erkennen von Störungen und Fehlern; Erkennen von Missbrauch; Nachvollziehen der Erreichbarkeit |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse am störungsfreien Betrieb eines angebotenen Dienstes |
| Kategorien betroffener Personen | Besucher von iyambae.fm, www.iyambae.fm und apps.iyambae.fm — einschließlich der Rechtsseiten unter /recht/ und der Schriftdateien unter /assets/schrift/, die seit dem 21.08.2026 aus demselben Container kommen (vormals V4) |
| Kategorien personenbezogener Daten | gekürzte IP-Adresse (IPv4: letztes Oktett auf 0; IPv6: nur die ersten beiden Blöcke); Zeitstempel; HTTP-Verfahren; angefragter Pfad ohne Abfrageteil; Statuscode; übertragene Bytes; Referrer; User-Agent; Antwortdauer. Zusätzlich flüchtig im Arbeitsspeicher: die Proxy-Adresse für die Anfragedrosselung (nicht protokolliert) |
| Nicht erhoben | vollständige IP-Adresse; Accept-Language; Hördauer; Suchbegriffe (stehen im Abfrageteil); Cookie-Inhalte; Name |
| Nicht protokollierte Aufrufe | Die Bereitschafts- und Lebendigkeitsprüfung von Azure. Sie fragte bis zum 21.08.2026 die Wurzeladresse / ab — alle 10 Sekunden je Replikat — und stand damit als gewöhnlicher Besuch im Protokoll: bei drei Replikaten rund 26 000 Zeilen am Tag, die kein Mensch war. Seither liegt sie auf /gesund mit access_log off (deploy/nginx.conf, infra/main.bicep). Alle Besuchszahlen, die vor diesem Datum aus V2 gezogen wurden, sind massiv überhöht und mit späteren nicht vergleichbar. Der Eintrag steht hier, weil ein Verzeichnis auch sagen muss, was in einem Protokoll steht, das nicht von betroffenen Personen stammt |
| Empfänger | Microsoft Ireland Operations Limited (Auftragsverarbeiterin, Art. 28 DSGVO) — Azure Container Apps, Azure Monitor / Log Analytics |
| Drittlandübermittlung | Speicherung: nein, Region Germany West Central. Nicht auszuschließen: Zugriffe im Rahmen von Support/Fernwartung durch Microsoft-Personal außerhalb der EU — abgedeckt durch Microsofts Auftragsverarbeitungsvertrag nebst EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Zum Sitz der Verantwortlichen selbst siehe den eigenen Abschnitt „Kapitel V und der Sitz in einem Drittland" weiter unten |
| Löschfrist | 30 Tage; retentionInDays: 30 und immediatePurgeDataOn30Days: true in infra/main.bicep. Automatisch, ohne Archivstufe |
| TOM | Kürzung der IP-Adresse vor dem Schreiben (map $http_x_forwarded_for $besucher in deploy/nginx.conf); ausschließlich HTTPS; Container läuft ohne root-Rechte (nginx-unprivileged, Port 8080); Rollenrechte in Azure statt geteilter Zugangsschlüssel; Anfragedrosselung; X-Content-Type-Options: nosniff; Referrer-Policy: strict-origin-when-cross-origin |
| Fundstellen | deploy/nginx.conf, infra/main.bicep |
V2 — Auswertung der Zugriffsprotokolle
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Betriebsauswertung („IYAMBAE — Zahlen", Azure-Arbeitsmappe) |
| Zweck | Feststellen, ob und wie die Seite genutzt wird und wo sie klemmt: Seitenaufrufe je Tag, geschätzte Besucherzahl, Verweisquellen, Browser- und Geräteart, Abrufe des Web-App-Manifests, gemeldete Fehler, langsamste Auslieferungen. Seit dem 21.08.2026 zusätzlich die Auswertung der Senderstarts aus V11 |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ausschließlich eigene Auswertung eigener Protokolle — keine Reichweitenmessung durch Dritte, kein Einsatz eines Analysedienstes, kein seitenübergreifendes Tracking |
| Kategorien betroffener Personen | wie V1 und V11 |
| Kategorien personenbezogener Daten | ausschließlich die unter V1 und V11 genannten Felder; keine zusätzliche Erhebung |
| Empfänger | Microsoft (wie V1); Leserechte („Monitoring Reader") für [Namen einzutragen] |
| Drittlandübermittlung | wie V1 |
| Löschfrist | keine eigene — die Auswertung greift live auf V1 und V11 zu und hält keine Kopie. Mit dem Ablauf der 30 Tage verschwindet die Grundlage |
| TOM | Rollenbasierter Zugriff auf Abonnementebene; ausdrücklich nur lesende Rolle; Auswertung der Ereignisse ausschließlich als Summe je Art, Sender, Regal, Filter und Sprache — keine Abfrage, die Einzelmeldungen nach Zeitfenster oder Reihenfolge zu einem Ablauf zusammenfasst; die Messzeilen tragen kein Feld, über das sie mit V1 verbunden werden könnten; „Besucher" ist eine Schätzung über gekürzte Adressen aus V1, kein Zählwert |
| Aussagekraft der Zahlen | Besucher- und Aufrufzahlen sind erst ab dem 21.08.2026 belastbar. Bis dahin zählte die Bereitschaftsprüfung mit (siehe V1) |
| Fundstellen | infra/dashboard.bicep — am 21.08.2026 nachgezogen: Der frühere Satz „nicht enthalten: welcher Sender gehört wird" ist ersetzt, die sechs Ereignisarten sind dort aufgeführt, und die entfernten Felder sind mit Begründung als „BEHOBEN" vermerkt |
V3 — Fehlerberichte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Freiwillige Übermittlung von Programmfehlern |
| Zweck | Programmfehler beheben, die nur auf bestimmten Geräten oder in bestimmten Browsern auftreten |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung im Dialog, der erst im Fehlerfall erscheint); § 25 Abs. 1 TDDDG für das Speichern der Entscheidung auf dem Endgerät |
| Kategorien betroffener Personen | Besucher, bei denen ein Programmfehler auftrat und die zugestimmt haben |
| Kategorien personenbezogener Daten | Fehlertext (max. 300 Zeichen); Aufrufliste (max. 6 Zeilen / 900 Zeichen); Quelldatei, Zeile, Spalte; Pfad ohne Abfrageteil; Katalogfassung; Zeitpunkt; Ursprung (Origin-Kopfzeile); Inhaltslänge |
| Nicht erhoben | IP-Adresse — auch keine gekürzte: Das Protokollformat fehlerbericht enthält kein Adressfeld; Suchbegriffe; Merkliste; Hörverhalten; Eingabefeldinhalte |
| Mengenbegrenzung | höchstens 5 Berichte je Sitzung; jeder Fehler nur einmal (Entprellung); serverseitig 1 Anfrage/Sekunde je Adresse, Rumpf max. 8 KB |
| Empfänger | keine Dritten. Ziel ist der eigene Server; von dort über die Containerausgabe nach Log Analytics im eigenen Mandanten. Microsoft als Auftragsverarbeiterin wie V1 |
| Drittlandübermittlung | wie V1 |
| Löschfrist | 30 Tage (derselbe Arbeitsbereich wie V1) |
| TOM | Einwilligung vor der ersten Übermittlung; Bereinigung des Berichts im Browser vor dem Senden; Abschneiden des Abfrageteils; Längenbegrenzung; Drosselung; JSON-Maskierung im Protokollformat (escape=json), damit Berichtsinhalte nicht aus der Protokollstruktur ausbrechen können |
| Widerruf | Einstellungsbereich in der Fußzeile jeder Seite; erscheint nur bei erteilter Einwilligung. Angeschlossen am 21.08.2026 |
| Fundstellen | assets/lib/fehlerbericht.mjs, assets/app.js (widerrufFehler), index.html (Fußzeile), deploy/nginx.conf |
V4 — Einbindung von Schriftarten (Google Fonts) — entfallen am 21.08.2026
Diese Tätigkeit gibt es nicht mehr. Der Eintrag bleibt als gestrichener Posten stehen, weil ein Verzeichnis, aus dem Tätigkeiten spurlos verschwinden, seinen Zweck verfehlt: Es soll auch belegen können, was einmal galt (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Was sie war: Die fünf Schriftfamilien der Seite wurden von fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com nachgeladen. Dabei ging die vollständige, ungekürzte IP-Adresse jedes Besuchers beim Seitenaufbau an Google in die USA — ohne Zutun und ohne Einwilligung. Rechtsgrundlage war Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und diese Stütze war angreifbar: Das LG München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) für die dynamische Einbindung eine Einwilligung verlangt und Schadensersatz zugesprochen.
Was an ihre Stelle getreten ist: Die Schriftdateien liegen als woff2 unter assets/schrift/ im eigenen Container und werden über assets/schrift/schriften.css eingebunden (erzeugt von Scripts/hole-schriften.py). Ihre Auslieferung ist damit Teil von V1 und keine eigene Tätigkeit mehr — sie unterscheidet sich in nichts von der Auslieferung eines Bildes.
Wirkung auf dieses Verzeichnis: Der einzige regelmäßige, für jeden Besucher unvermeidbare Drittlandtransfer ist damit ersatzlos weggefallen. Es besteht kein Empfängerverhältnis zu Google mehr. Nachgemessen im Browser auf /de/, /ar/ und /ja/: keine Anfrage an einen fremden Host.
Übrig geblieben ist eine Pflicht, die keine des Datenschutzrechts ist: Die Schriftdateien werden jetzt selbst verbreitet. Die zugehörigen Lizenztexte gehören mit ins Repository und ins Abbild — siehe HINWEISE.md.
V5 — Vermittlung von Audioströmen Dritter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Direktverbindung des Endgeräts zu Senderservern |
| Zweck | Abspielen des vom Besucher ausgewählten Radiosenders |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Erbringung der Kernfunktion; die Verbindung entsteht ausschließlich auf aktive Auswahl des Besuchers |
| Kategorien betroffener Personen | Besucher, die einen Sender starten |
| Kategorien personenbezogener Daten | vollständige IP-Adresse; User-Agent; Zeitpunkt und Dauer der Verbindung; Herkunft (https://iyambae.fm) — jeweils erhoben durch den Sender, nicht durch uns |
| Beim Verantwortlichen entstehende Daten | die Meldung nach V11 (welcher Sender gestartet wurde) — ohne Adresse, ohne Kennung, ohne Hördauer und ohne jede Zuordnung zu einer Person. Der Strom selbst berührt den eigenen Server nicht |
| Empfänger | die Betreiber der jeweils angewählten Sender. 146 Sender aus 31 Ländern (Stand Katalogfassung 2.1.0 vom 21.08.2026) |
| Drittlandübermittlung | Ja, und überwiegend. 44 Sender in den USA, 12 in Japan, 11 im Vereinigten Königreich, 6 in Russland, 5 in der Schweiz; weitere in Kanada, Mexiko, Peru, Kolumbien, Venezuela, Bolivien, der Ukraine, der Türkei, Aserbaidschan, Südkorea, Marokko, Ghana, Nigeria, Senegal. Nur 21 Sender stehen in Deutschland. Garantien nach Art. 46 DSGVO können nicht vorgelegt werden — es besteht kein Vertragsverhältnis zu den Sendern. Ob Kapitel V DSGVO auf eine vom Endgerät des Betroffenen selbst und auf dessen Auswahl hin aufgebaute Verbindung anzuwenden ist, ist rechtlich ungeklärt (siehe HINWEISE.md, Teil D) |
| Löschfrist | entfällt für den Strom selbst; für die Meldung nach V11 gelten 30 Tage |
| TOM | Transparenz vor dem Klick: Das Herkunftsland steht auf jedem Senderkärtchen; alle Ströme laufen über HTTPS (146 von 146 geprüft); Referrer-Policy begrenzt die Übermittlung auf die Herkunft; der Service Worker fängt Audioanfragen ausdrücklich nicht ab und speichert sie nicht zwischen; bewusster Verzicht auf einen eigenen Weiterleitungsserver, der die Hörhistorie beim Verantwortlichen entstehen ließe |
| Fundstellen | data/sender.json, assets/app.js (AudioEngine), sw.js |
V6 — Speicherung auf dem Endgerät
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Örtlicher Speicher, Sprachcookie, Service Worker |
| Zweck | Merkliste, zuletzt gehörte Sender, Hörzähler, Fehlschlagzähler, Lautstärke, Umstimmung, Sprachwahl, Einwilligungs- und Widerspruchsstände; Offline-Betrieb der Web-App |
| Rechtsgrundlage | § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG — unbedingt erforderlich für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst; soweit personenbezogen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für hz_messung und hz_fehlerbericht gilt dasselbe: Eine Abschaltung, die nicht gespeichert würde, wäre wirkungslos. hz_messung wird nur im Fall der Ablehnung geschrieben — eine Zustimmung hinterlässt keinen Eintrag (setzeMessung() in assets/lib/messung.mjs entfernt den Schlüssel dann) |
| Kategorien betroffener Personen | alle Besucher |
| Kategorien personenbezogener Daten | hz_favoriten, hz_zuletzt, hz_gehoert, hz_fehlschlaege, hz_lautstaerke, hz_pitch432, hz_myretuner, hz_mr_zustand, hz_fehlerbericht, hz_messung, hz_sprache (örtlicher Speicher); Cookie hz_sprache (Sprachkürzel, Laufzeit 1 Jahr, SameSite=Lax, path=/); Zwischenspeicher des Service Workers (eigene Programmdateien, Sprachdateien, Symbole, Senderlogos, Senderliste, eigene Schriftdateien) |
| Empfänger | keine. Nichts davon wird an den Server übertragen — auch nicht für V11, die keinen dieser Schlüssel ausliest. Ausnahme: Das Sprachcookie wird mit jeder Anfrage mitgesendet, weil der Server die Sprachweiche stellen muss — protokolliert wird es nicht (V1 hat kein Cookie-Feld) |
| Drittlandübermittlung | nein |
| Löschfrist | Cookie: 1 Jahr. Örtlicher Speicher und Zwischenspeicher: unbefristet, jederzeit vom Nutzer über die Browsereinstellungen löschbar. Alter Zwischenspeicher wird bei jeder neuen Fassung des Service Workers automatisch entfernt (SW_VERSION) |
| TOM | Kein Wiedererkennungsmerkmal im Cookie (nur ein Sprachkürzel); SameSite=Lax; Audioströme werden nicht zwischengespeichert; die Wurzeladresse / steht bewusst nicht im Zwischenspeicher, damit keine Sprachentscheidung einfriert |
| Fundstellen | assets/app.js (SCHLUESSEL), assets/lib/sprache.mjs, sw.js |
V7 — Abfrage der örtlichen MyRetuner-Schnittstelle
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Erkennung einer auf dem Endgerät laufenden Anwendung |
| Zweck | Feststellen, ob MyRetuner läuft, um die eigene, ungenauere Umstimmung im Browser abzuschalten und die gemessene Stimmung anzuzeigen |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Klick auf „Ich habe MyRetuner"); § 25 Abs. 1 TDDDG für den Zugriff auf Informationen im Endgerät |
| Kategorien betroffener Personen | Besucher, die MyRetuner installiert haben und die Abfrage freigeschaltet haben |
| Kategorien personenbezogener Daten | Laufzustand der Anwendung; eingestellte Zielstimmung; gemessene Ausgangsstimmung; Vertrauenswert der Messung. Auf dem Endgerät gespeichert: hz_mr_zustand (einer von drei Werten) |
| Empfänger | keine. Die Anfrage geht an http://127.0.0.1:47432/status, also an das Gerät des Besuchers selbst, und verlässt es nicht. Es wird nichts an den Server übertragen |
| Drittlandübermittlung | nein |
| Löschfrist | keine Speicherung beim Verantwortlichen. Auf dem Endgerät bis zum Löschen der Websitedaten |
| TOM | Keine automatische Abfrage vor Freischaltung; doppelte Zustimmung (Browserberechtigung und Nachfrage der Anwendung selbst); Zeitlimit 500 ms, damit die Seite nicht hängt; jede Fehlerantwort wird gleich behandelt („nicht installiert"), damit kein Ausspähkanal entsteht |
| Widerruf | Einstellungsbereich in der Fußzeile — mit V11 zusammen eingerichtet |
| Fundstellen | assets/lib/myretuner.mjs, assets/app.js (starteMyRetunerErkennung) |
V8 — Kontaktaufnahme und Betroffenenanfragen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | E-Mail-Verkehr mit Besuchern, Bearbeitung von Anfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO — eingehend sowohl bei der Verantwortlichen als auch beim Vertreter nach Art. 27 |
| Zweck | Anfragen beantworten; gesetzliche Pflichten aus Kapitel III DSGVO erfüllen; Hinweise auf Probleme im Katalog entgegennehmen |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung zur Beantwortung von Betroffenenanfragen); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für sonstige Korrespondenz |
| Kategorien betroffener Personen | Personen, die schreiben |
| Kategorien personenbezogener Daten | E-Mail-Adresse; Name, soweit angegeben; Inhalt der Nachricht; ggf. Angaben zur Identitätsprüfung bei Auskunftsverlangen |
| Empfänger | Anbieter des Postfachs hello@infosys-consult.com — [einzutragen, HINWEISE.md]; Anbieter des Postfachs des EU-Vertreters — [einzutragen]; Auftragsverarbeitungsvertrag mit beiden erforderlich |
| Drittlandübermittlung | [abhängig von den Anbietern — einzutragen. Achtung: Liegt das Postfach bei einem US-Anbieter, ist das eine echte Drittlandübermittlung und braucht eine Grundlage nach Kapitel V — anders als der bloße Sitz der Verantwortlichen] |
| Löschfrist | Bearbeitete Anfragen werden nach [X Monaten] gelöscht. Für den Nachweis der Erfüllung von Betroffenenrechten ist eine Aufbewahrung von bis zu drei Jahren (Regelverjährung) vertretbar — festzulegen und hier einzutragen |
| TOM | Zugriff nur durch die benannten Personen; Identitätsprüfung bei Auskunfts- und Löschverlangen im Zweifel über die im Konto hinterlegte Adresse; abgestimmter Weg zwischen Vertreter und Verantwortlicher, damit eine beim Vertreter eingehende Anfrage die Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO (ein Monat) nicht verstreichen lässt |
V9 — Benutzerkonten (geplant, noch nicht in Betrieb)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Konto, Anmeldung, Abgleich von Merkliste und Hörverlauf |
| Zweck | Führung des Kontos; Authentifizierung; geräteübergreifender Abgleich von Merkliste und Hörverlauf; Abwehr von Missbrauch bei der Anmeldung |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Erfüllung des Nutzungsvertrags. Ausdrücklich nicht Einwilligung. Für Anmeldedrosselung und Missbrauchsabwehr Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Kategorien betroffener Personen | registrierte Nutzer |
| Kategorien personenbezogener Daten | Kontokennung; E-Mail-Adresse (Klartext in der Kontotabelle, als SHA-256-Abdruck in der Zuordnungstabelle); Passwort ausschließlich als Hash; Anbieterkennung (sub) bei Google-/Apple-Anmeldung; öffentlicher Passkey-Schlüssel nebst Zähler und Flags; Merkliste; Hörverlauf (Zähler je Sender, zuletzt Gehörtes); Anlagedatum und Datum des letzten Besuchs (nur Datum, keine Uhrzeit); Sitzungen und Einmalcodes nur als SHA-256-Abdruck mit Ablaufdatum |
| Empfänger | Microsoft Ireland Operations Limited (Azure Table Storage, Auftragsverarbeiterin); bei sozialer Anmeldung: Google Ireland Limited / Google LLC bzw. Apple Inc. / Apple Distribution International; lesender Zugriff der benannten Personen |
| Drittlandübermittlung | Speicherung: nein — Germany West Central, Standard_LRS (drei Kopien in einem Rechenzentrum, bewusst keine geografische Spiegelung). Bei Google-/Apple-Anmeldung: USA, gestützt auf den Angemessenheitsbeschluss vom 10.07.2023, soweit der Anbieter zertifiziert ist — vor Livegang zu prüfen |
| Löschfristen | Sitzungen und Einmalcodes: mit Ablauf des Ablaufdatums, durchgesetzt beim nächsten Zugriff und zusätzlich durch einen Räumdurchgang alle 24 Stunden. Konto: bis zur Löschung durch den Nutzer (DELETE /api/konto, entfernt Merkliste, Verlauf, Sitzungen, Kennungen und den Eintrag in der Zuordnungstabelle in einem Vorgang). Inaktive Konten: Frist noch festzulegen. Grabsteine gelöschter Einträge: Parameter grabsteinTage, Vorgabe 90 Tage — Wirkung noch zu klären |
| TOM | Kontozugangsschlüssel des Speicherkontos abgeschaltet (allowSharedKeyAccess: false) — Zugriff ausschließlich über verwaltete Identität, es existiert keine Verbindungszeichenfolge, die abfließen könnte; TLS mindestens 1.2, ausschließlich HTTPS; kein öffentlicher Blobzugriff, keine mandantenübergreifende Replikation; Rollentrennung: die Anwendung schreibt, die Verwalter lesen nur; alle Daten eines Kontos in einer Partition, damit die Löschung nach Art. 17 DSGVO vollständig und in einem Vorgang gelingt; Sitzungsgeheimnisse nur als Abdruck gespeichert; Anmeldedrosselung 5 Versuche je Minute und Adresse; no-store für alle /api/-Antworten; Service Worker speichert /api/-Antworten nicht zwischen |
| Vor Inbetriebnahme offen | Content-Security-Policy fehlt (im Quelltext vermerkt); ACS-Rollenkennung nicht belegt; Löschfristen (siehe oben); Zugriffskonzept innerhalb der Gesellschaft (HINWEISE.md, Punkt 10) |
| Fundstellen | infra/konto.bicep.entwurf |
V10 — Versand von Transaktionsmails (geplant, noch nicht in Betrieb)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Bestätigungs- und Anmeldemails über Azure Communication Services |
| Zweck | Bestätigung der E-Mail-Adresse; Zustellung von Einmalcodes zur Anmeldung; Mitteilungen, die den Vertrag betreffen (z. B. Bestätigung einer Kontolöschung) |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Kategorien betroffener Personen | registrierte Nutzer und Personen, die eine Registrierung beginnen |
| Kategorien personenbezogener Daten | E-Mail-Adresse; Zeitpunkt; Zustellstatus; Inhalt der Nachricht (Einmalcode bzw. Bestätigungslink) |
| Empfänger | Microsoft Ireland Operations Limited (Azure Communication Services, Auftragsverarbeiterin); der E-Mail-Anbieter des Empfängers |
| Drittlandübermittlung | Datenhaltung auf die Geografie „Germany" eingestellt (dataLocation: 'Germany'). Einschränkung, die dokumentiert gehört: Microsoft sagt für ruhende Daten den Verbleib in der Geografie zu, behält sich aber Übertragung und Verarbeitung in anderen Geografien vor. Die Zusage betrifft die Ruhelage, nicht jeden Verarbeitungsschritt |
| Löschfrist | Zustellprotokolle nach Vorgabe des Dienstes; im eigenen Bestand entsteht keine Kopie der Nachricht. [Aufbewahrungsdauer der ACS-Zustellprotokolle vor Livegang nachschlagen und hier eintragen.] |
| TOM | Öffnungs- und Klickverfolgung abgeschaltet (userEngagementTracking: 'Disabled') — keine Zählpixel, keine umgeschriebenen Verweise; eigene Absenderdomäne mail.iyambae.fm mit SPF und DKIM, getrennt vom Apex, damit ein harter SPF-Eintrag nicht die übrige Post der Domain sperrt; Zugriff über verwaltete Identität statt Verbindungszeichenfolge (abhängig davon, dass die ACS-Rollenkennung nachgetragen wird — sonst Rückfall auf ein Geheimnis, dessen Rotation dann zu regeln ist) |
| Fundstellen | infra/konto.bicep.entwurf |
V11 — Reichweitenmessung (neu am 21.08.2026)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung | Eigene Zählung der Benutzung — ohne Adresse, ohne Kennung |
| Zweck | Pflege des Katalogs: welche Sender und Regale werden benutzt, welche nie; welche Filter greifen und welche ins Leere laufen; wird überhaupt gesucht; welche Sprachfassungen werden verwendet (u. a. als Grundlage für die Reihenfolge der Übersetzungen); wie oft die App wirklich eingebaut wird. Keine Werbung, keine Personalisierung, keine Weitergabe |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Berechtigtes Interesse: ein gepflegter, funktionierender Katalog. Abwägung: keine Adresse, keine Wiedererkennung, kein Profil, kein Dritter, keine Zusammenführung, Löschung nach 30 Tagen, jederzeitige Abschaltung mit einem Klick. § 25 TDDDG greift nicht — es wird nichts auf dem Endgerät gespeichert und nichts dort Gespeichertes ausgelesen; die Meldung besteht aus dem, was der Nutzer im selben Augenblick selbst ausgelöst hat. Die Ausnahme des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG wird für diese Tätigkeit nicht benötigt und deshalb auch nicht bemüht |
| Gemeldete Ereignisse | abschließende Erlaubnisliste in assets/lib/messung.mjs: start (Senderkennung), regal (Regalkennung), filter (Achse, Wert, Trefferzahl), suche (nur, dass gesucht wurde — einmal je Suche, beim ersten Zeichen), sprache (Zielsprache des Wechsels), installiert (vollzogener Einbau, ausgelöst durch appinstalled) |
| Kategorien betroffener Personen | Besucher, die eine dieser Handlungen ausführen |
| Kategorien personenbezogener Daten | Ereignisart; Sprachfassung (aus dem Pfad der aufgerufenen Seite, nicht aus Cookie oder örtlichem Speicher); die zur Art gehörenden Felder; Zeitstempel. Die Protokollzeile hat genau drei Felder: art, zeit, ereignis (log_format messung in deploy/nginx.conf) |
| Nicht erhoben | IP-Adresse — auch keine gekürzte; jede Form von Kennung, auch keine zufällige, keine Sitzungs- und keine kurzlebige; Accept-Language; Hördauer; Reihenfolge der Senderwechsel; Suchbegriffe; Inhalte des örtlichen Speichers; die Trefferzahl der Achse „gemerkte" |
| Empfänger | keine Dritten. Ziel ist der eigene Server; von dort über die Containerausgabe nach Log Analytics im eigenen Mandanten. Microsoft als Auftragsverarbeiterin wie V1 |
| Drittlandübermittlung | wie V1 |
| Löschfrist | 30 Tage (derselbe Arbeitsbereich wie V1). Danach bestehen nur noch Summen ohne Einzelzeilen |
| Widerspruch | Schalter im Einstellungsbereich der Fußzeile; Art. 21 Abs. 1 DSGVO, ohne Begründung und ohne Nachricht an den Verantwortlichen. Wirkt im Browser vor dem Absenden. Gespeichert wird nur die Ablehnung (hz_messung, V6); wer die Messung anlässt, hinterlässt keinen Eintrag |
| TOM | Kein Adressfeld im Protokollformat; kein Kennungsfeld; kein Sprachfeld auf Serverseite (ausdrücklich nicht $sprache, weil diese Variable zuerst $cookie_hz_sprache liest); abschließende Erlaubnisliste der Ereignisarten und der je Art zulässigen Felder im Browser; Meldung der Suche nur einmal je Suche statt je Tastendruck; Auswertung ausschließlich als Summe (V2); Drosselung 10 Anfragen/s je Adresse (nur im Arbeitsspeicher, nicht protokolliert); Rumpfgröße auf 1 KB begrenzt; escape=json im Protokollformat, damit Meldungsinhalte nicht aus der Protokollstruktur ausbrechen |
| Fundstellen | assets/lib/messung.mjs, assets/app.js, assets/lib/sprache.mjs, deploy/nginx.conf (log_format messung, location = /messung), infra/dashboard.bicep |
Warum an dieser Tätigkeit kein Adressfeld hängt
Der erste Entwurf dieses Verzeichnisses führte hier unter „Erkennbare Restfrage" die Empfehlung, das Adressfeld zu streichen. Die Empfehlung ist umgesetzt; die Restfrage ist damit beantwortet. Der Eintrag bleibt stehen, weil die Begründung auch die künftige Pflege bindet.
Zwei Gründe, und der zweite ist der schwerere:
- Der Inhalt ist aussagekräftiger als ein Pfad. Welcher Sender gestartet wurde, kann auf eine Sprachgemeinschaft, eine Herkunft, in Einzelfällen auf eine Glaubensrichtung deuten — im Katalog stehen Sender in Twi, Ukrainisch, Aserbaidschanisch und Türkisch. Neben einer gekürzten Adresse und einem Zeitstempel wäre das ein Datum, über das man diskutieren müsste. Ohne Adressfeld entsteht es nicht, und die Frage nach Art. 9 DSGVO stellt sich nicht mehr.
- Mess- und Zugriffszeilen liegen in derselben Tabelle. Ein gemeinsames Adressfeld hätte beide verbindbar gemacht: Zwei Zeilen Abfragesprache, und an jedem gemeldeten Ereignis hinge die volle Browserkennung und die Verweisquelle aus V1. Die Messung hätte keine eigene Kennung gebraucht — sie hätte eine geerbt. Das ist der Punkt, an dem eine für sich harmlose Angabe durch bloße Nachbarschaft gefährlich wird, und er gehört in ein Verzeichnis, weil er beim nächsten Feld wieder gilt.
Was dadurch an Auswertung verlorengeht: nichts. Die Bezugsgröße für die Startquote kommt aus V1, die Ereignisse sind eine reine Zählung. Es gibt keine Abfrage, die verschiedene Besucher zählt.
Und derselbe Gedanke trägt die Sprachangabe. Ein serverseitiges Sprachfeld hätte $sprache benutzt; diese Variable liest zuerst $cookie_hz_sprache. Das Cookie ist für die Sprachweiche (V6; datenschutz.md Abschnitt 10) unbedingt erforderlich und deshalb nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einwilligungsfrei — für eine Messung wäre es ein zweiter Zweck, und dafür trägt die Ausnahme nicht. Es auszulesen wäre ein Zugriff auf Informationen im Endgerät und würde eine Einwilligung auslösen. Deshalb liefert der Browser das Kürzel selbst, gewonnen aus dem Pfad der aufgerufenen Seite.
Ein Restposten, der der Vollständigkeit halber hierher gehört: sprache() in assets/lib/sprache.mjs prüft der Reihe nach data-sprache am <html>-Element (vom Erzeuger aus dem Pfad gesetzt), den ersten Pfadabschnitt, den Abfrageparameter ?sprache= — und als letzten Rückfall navigator.languages. Auf einer erzeugten Seite greift bereits die erste Quelle, der Rückfall läuft also praktisch nie. Er ist trotzdem der einzige verbliebene Weg, auf dem eine Angabe aus dem Browser statt aus der Adresse in eine Meldung geraten könnte. Wer das Modul ändert, sollte das wissen.
Kapitel V und der Sitz in einem Drittland
Dieser Abschnitt ist neu und gehört an eine Stelle, an der man ihn nicht übersieht. Er beantwortet die Frage, die sich mit dem Betreiberwechsel stellt: Ist jede Verarbeitung dieses Dienstes jetzt eine Drittlandübermittlung, weil die Verantwortliche in den USA sitzt?
Nein. Eine Übermittlung im Sinne von Kapitel V DSGVO setzt nach der Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses drei Dinge zugleich voraus: Der Exporteur unterliegt der DSGVO; er legt Daten gegenüber einem anderen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter offen; und dieser Empfänger befindet sich in einem Drittland. Daraus folgt für diesen Dienst:
- Die Erhebung unmittelbar bei der betroffenen Person ist keine Übermittlung. Wenn der Browser eines Besuchers Daten an den Server sendet, ist der Besucher kein „Exporteur". Kapitel V ist auf diesen Vorgang nicht anzuwenden.
- Zugriff eigener Personen aus dem Drittland ist keine Übermittlung, weil kein anderer Verantwortlicher und kein Auftragsverarbeiter beteiligt ist. Er bleibt eine Frage von Art. 5, 24 und 32 DSGVO — also von Zugriffsrechten, Protokollierung und Datenminimierung, nicht von Standardvertragsklauseln.
- Echte Übermittlungen in diesem Dienst sind: die Verbindung des Endgeräts zu Senderservern (V5, rechtlich ungeklärt), Support- und Fernwartungszugriffe von Microsoft-Personal außerhalb der EU (V1, gedeckt durch Standardvertragsklauseln), die geplante Anmeldung über Google oder Apple (V9) und — je nach Anbieter — das Postfach aus V8.
Was daraus folgt und trotzdem ernst zu nehmen ist: Der Sitz im Drittland verschiebt das Risiko von Kapitel V auf Art. 32. Die Daten liegen in Deutschland, aber die entscheidende Stelle untersteht US-Recht. Die einzige Maßnahme, die dagegen wirklich etwas ausrichtet, ist Datenminimierung — Kürzung der Adresse vor dem Schreiben, kein Abfrageteil, keine Kennungen, 30 Tage. Die sind alle bereits umgesetzt und in V1, V3 und V11 dokumentiert. Das ist kein Zufall, aber es war vor dem Betreiberwechsel eine Bequemlichkeit und ist seither eine Schutzmaßnahme.
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)
| Auftragsverarbeiter | Leistung | Ort | Vertrag |
|---|---|---|---|
| Microsoft Ireland Operations Limited | Azure Container Apps, Log Analytics | Germany West Central | Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA) nebst EU-Standardvertragsklauseln — Bezug und Fassung dokumentieren |
| Microsoft Ireland Operations Limited | Azure Table Storage (geplant) | Germany West Central | wie oben |
| Microsoft Ireland Operations Limited | Azure Communication Services (geplant) | Datenhaltung „Germany", Ressource global | wie oben |
| [Anbieter des Postfachs hello@infosys-consult.com] | Postfach für Kontakt und Betroffenenanfragen | [einzutragen] | [AV-Vertrag erforderlich] |
| [Anbieter des Postfachs des EU-Vertreters] | Postfach für Anfragen nach Art. 27 Abs. 4 | Malta / [einzutragen] | [AV-Vertrag erforderlich] |
| Cloudflare, Inc. | nur autoritatives DNS, kein Proxy („graue Wolke") | — | Kein Auftragsverarbeitungsverhältnis für Besucherdaten: Ohne Proxy fließt kein Besucherverkehr über Cloudflare. Cloudflare beantwortet Namensauflösungen gegenüber den Auflösern der Zugangsanbieter, sieht dabei nicht die IP-Adresse des Besuchers. Wird der Proxy je eingeschaltet, ändert sich das grundlegend — dann läuft der gesamte Verkehr über einen US-Anbieter und braucht einen eigenen Eintrag hier und einen Absatz in der Datenschutzerklärung |
Der Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist kein Auftragsverarbeiter. Er verarbeitet Daten nicht im Auftrag zu eigenen Zwecken der Verantwortlichen, sondern nimmt eine gesetzlich zugewiesene Vertretungsaufgabe wahr. Soweit er dabei Betroffenenanfragen entgegennimmt und weiterleitet, ist das in V8 erfasst.
Kein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht zu den Senderbetreibern (V5): Der Browser des Besuchers baut die Verbindung selbst auf, ein Vertrag existiert nicht. Zu Google bestand bis zum 21.08.2026 dasselbe Verhältnis für die Schriftarten — seit dem Umzug der Schriften auf den eigenen Server besteht es nicht mehr (V4).
Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Vertraulichkeit
- Ausschließlich HTTPS; unverschlüsselte Verbindungen sind abgewiesen (
allowInsecure: false). - Der Container läuft ohne root-Rechte (nginx-unprivileged, Port 8080).
- Kein geteilter Zugangsschlüssel in der Datenhaltung (geplant); Zugriff nur über verwaltete Identität und Azure-Rollen.
- Rollentrennung: Anwendung schreibt, Menschen lesen. Zugriff auf die Betriebsauswertung nur mit der Rolle „Monitoring Reader".
- Der Kreis der zugriffsberechtigten Personen ist zu benennen und klein zu halten. In der ersten Fassung waren es zwei namentlich bekannte Personen. Mit einer Gesellschaft als Verantwortlicher ist das keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern eine Festlegung, die getroffen und aufgeschrieben werden muss (HINWEISE.md, Punkt 10).
- Beim Aufbau der Seite wird kein fremder Host kontaktiert: Schriften, Symbole, Logos und Programmdateien kommen aus demselben Container. Damit gibt es keinen Kanal, über den eine Besucheradresse ungewollt abfließen könnte.
Datenminimierung — seit dem Betreiberwechsel nicht nur Sparsamkeit, sondern die tragende Schutzmaßnahme gegen den Zugriff aus einem Drittland (siehe oben):
- IP-Adressen werden vor dem Schreiben gekürzt.
- Der Abfrageteil der Adresse wird weder protokolliert noch in Fehlerberichten oder Reichweitenmeldungen übertragen.
- V3 und V11 kennen überhaupt kein Adressfeld — auch kein gekürztes. Nur V1 hat eines, und dort gekürzt.
- Keine Kennungen in V1, V3 und V11 — nichts, woran sich zwei Vorgänge derselben Person aufreihen ließen.
Accept-Languagewird nirgends protokolliert: Die volle gewichtete Liste ist einer der stärksten Fingerabdrücke, die ein Browser ungefragt mitschickt.- Die Bereitschaftsprüfung wird nicht protokolliert (V1). Das ist nebenbei Datenminimierung, vor allem aber Richtigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO.
- Die Hördauer wird nicht erhoben (ohne Konto technisch nicht erhebbar).
- Zeitangaben im Konto auf Tagesgenauigkeit reduziert („zuletztGesehen").
- Sitzungsgeheimnisse und Einmalcodes nur als Abdruck.
Integrität und Verfügbarkeit
X-Content-Type-Options: nosniff,Referrer-Policy: strict-origin-when-cross-origin.- Anfragedrosselung für Fehlerberichte (1/s), Reichweitenmeldungen und Anmeldung (5/min, geplant).
- Rumpfgrößen begrenzt (8 KB für Fehlerberichte, 32 KB für
/api/). - Wiederholbare Infrastruktur als Quelltext (Bicep); Änderungen sind nachvollziehbar und wiederherstellbar.
- Bereitschafts- und Lebendigkeitsprüfungen am Auslieferungscontainer.
Erkennbare Lücken — sie gehören in ein ehrliches Verzeichnis
- Keine Content-Security-Policy. Vor der Einführung von Konten zwingend nachzuholen; im Quelltext bereits vermerkt. Seit dem Wegfall der fremden Schriftquellen ist sie deutlich einfacher zu schreiben.
- Kein dokumentiertes Vorgehen für Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO): 72 Stunden sind kurz, wenn man erst dann anfängt zu überlegen. Mit dem Betreiberwechsel ist das schwieriger geworden, nicht leichter: Ohne federführende Aufsichtsbehörde ist im Ernstfall zu klären, welchen Behörden zu melden ist, und der EU-Vertreter ist einzubinden.
- Kein Löschkonzept für inaktive Konten (geplant, Frist offen).
- Keine dokumentierte Prüfung der Wirksamkeit nach Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO. Für einen Betrieb dieser Größe genügt eine jährliche Durchsicht dieses Verzeichnisses, sie muss aber stattfinden und datiert werden.
- Das Verzeichnis liegt nur auf Deutsch vor. Der Vertreter auf Malta muss es führen können (Art. 30 Abs. 1) und die maltesische Aufsichtsbehörde könnte es anfordern. Eine englische Fassung ist deshalb keine Kür — siehe HINWEISE.md, Punkt 11.
Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
Weiterhin nicht erforderlich — auch nach Hinzukommen von V11.
Die erste Fassung nannte als Auslöser für eine Neuprüfung ausdrücklich, „wenn eine Werbe- oder Reichweitenmessung hinzukommt". Sie ist hinzugekommen, also ist die Prüfung fällig, und sie fällt so aus:
Art. 35 Abs. 1 verlangt eine Folgenabschätzung bei voraussichtlich hohem Risiko; Abs. 3 nennt als Regelfälle die systematische umfassende Bewertung persönlicher Aspekte, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien und die systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. V11 erfüllt keinen davon. Der Grund liegt in zwei Eigenschaften: Es gibt keine Kennung, und seit dem Wegfall des Adressfeldes auch nichts, was eine ersetzen könnte. Ohne beides entsteht keine Beobachtung einer Person, sondern eine Strichliste. Es wird nichts bewertet, nichts vorhergesagt, nichts über jemanden entschieden.
Der gedachte Auslöser zielte auf etwas anderes: auf eine Reichweitenmessung mit Wiedererkennung, wie sie üblich ist, oder auf einen Dienst eines Dritten. Beides gibt es hier nicht.
Neu zu prüfen, wenn: die Meldungen aus V11 eine Kennung oder ein Adressfeld erhalten, eine neue Ereignisart in die Erlaubnisliste von messung.mjs aufgenommen wird, Empfehlungen aus dem Hörverhalten anderer Nutzer berechnet werden, Hörverhalten ausgewertet oder an Dritte übermittelt wird, Daten aus iyambae.fm mit denen anderer Angebote der Verantwortlichen zusammengeführt werden, oder Werbung hinzukommt.
Änderungen an diesem Verzeichnis
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 21.08.2026 | Erstfassung |
| 21.08.2026 | V4 (Google Fonts) entfallen — Schriften auf den eigenen Server umgezogen, Drittlandtransfer weggefallen. V1 und V6 entsprechend nachgezogen |
| 21.08.2026 | V3: Widerruf der Einwilligung an die Oberfläche angeschlossen |
| 21.08.2026 | Verantwortliche berichtigt: Infosys Consulting LLC (Wyoming, USA) statt einer deutschen Privatperson; Vertreter nach Art. 27 DSGVO auf Malta aufgenommen; Anwendbarkeit über Art. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO; neuer Abschnitt „Kapitel V und der Sitz in einem Drittland"; Begründung zu Art. 30 Abs. 5 auf die neue Lage gestellt; Frage des Datenschutzbeauftragten geöffnet |
| 21.08.2026 | V11 neu — Reichweitenmessung. V2, V5 und V6 nachgezogen; die Angabe „welcher Sender gehört wird, wird nicht erfasst" ist damit überholt und wurde überall berichtigt |
| 21.08.2026 | Katalogzahlen auf 146 Sender aus 31 Ländern gebracht (vorher 129 aus 29); „TDDG" durchgängig zu „TDDDG" berichtigt |
| 21.08.2026 | V11 nachgezogen, zweite Runde. Adressfeld aus log_format messung entfernt — die Zeile hat jetzt art, zeit, ereignis. Kein serverseitiges Sprachfeld mehr ($sprache hätte $cookie_hz_sprache gelesen); das Kürzel kommt aus dem Pfad. Trefferzahl der Achse „gemerkte" entfällt. Drei bis dahin tote Ereignisarten (suche, sprache, installiert) sind verdrahtet und hier aufgenommen. Der Posten „Erkennbare Restfrage" ist erledigt und durch die Begründung ersetzt |
| 21.08.2026 | V1: Bereitschaftsprüfung von / auf /gesund verlegt und aus der Protokollierung genommen. Zuvor rund 26 000 nicht von Menschen stammende Zeilen am Tag. V2 um einen Hinweis zur Aussagekraft der Zahlen ergänzt |
Stand: 21.08.2026 · Nächste Durchsicht: [Datum eintragen, spätestens in einem Jahr] · Geführt von: [Name] · Beim Vertreter nach Art. 27 hinterlegt am: [Datum]